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Schon beim Zahnarzt gewesen? IKK classic erinnert an jährliche Untersuchung

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Dresden, 28. Juli 2010 - Wer regelmäßig einmal im Jahr zum Zahnarzt geht und sein Gebiss gut pflegt, erhält von seiner Krankenkasse einen höheren Festzuschuss für die Regelversorgung beim Zahnersatz. Die Voraussetzung dafür: der jährliche Stempel im Zahnarzt-Bonusheft.

„Wer regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen geht und das mit seinem Bonusheft nachweisen kann, spart bares Geld“, betont Albrecht Mayer, Vorstandsmitglied der IKK classic in Ludwigsburg.

Der Krankenkassen-Festzuschuss der Regelversorgung erhöht sich um 20 Prozent, wenn der Versicherte laut Nachweis im Bonusheft in den letzten fünf Kalenderjahren vor Behandlungsbeginn mindestens einmal im Jahr beim Zahnarzt war. Wenn jemand nachweislich zehn Kalenderjahre lang regelmäßig beim Zahnarzt war, erhöht sich der Festzuschuss für die Regelversorgung der Krankenkasse um weitere zehn Prozent. Albrecht Mayer: „Das kann bei umfangreichen Zahnersatzleistungen richtig viel Geld ausmachen.“

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, wenn Kinder von sechs bis 17 Jahren jedes halbe Jahr ihr Gebiss untersuchen lassen. Wer dieses Jahr noch nicht beim Zahnarzt war, sollte dies also schleunigst in Angriff nehmen – und im Bonusheft dokumentieren lassen. Denn im Januar ist es dafür zu spät.