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Positionspapier des IKK e.V. zur Berücksichtigung der Leistungsausgaben Verstorbener im Morbi-RSA

IKK e.V. Aktivitäten Finanzierung

Im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 wurden die gesetzlichen Grundlagen für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) geschaffen. Er ist zusammen mit dem Gesundheitsfonds im Jahre 2009 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt findet eine jährliche Weiterentwicklung seitens des Bundesversicherungsamtes statt.

 

Im Rahmen des diesjährigen Vorschlagsverfahrens mahnte die AOK an, dass Krankenkassen für verstorbene Versicherte künftig mehr Geld aus dem Fonds zugewiesen bekommen sollen. Dafür sollen die Ausgaben Verstorbener immer auf das gesamte Jahr hochgerechnet werden.

 

Der IKK e.V. lehnt dieses Ansinnen rigoros ab. Eine fiktive Hochrechnung der Leistungsausgaben für Verstorbene widerspricht den Grundsätzen und Prinzipien des Morbi-RSA. Zum einen wird damit eine massive künstliche Überhöhung aller Krankheitszuschläge verursacht. Außerdem ist eine fiktive Hochrechnung  weder methodisch zweckmäßig noch gesetzlich zulässig und obliegt wie sonstige akute Ereignisse dem grundsätzlichen Versicherungsrisiko einer Krankenkasse. Und letztendlich kann von einer unzureichenden Finanzausstattung der Krankenkassen mit vielen kranken und älteren Versicherten keine Rede sein.

 

Die Stellungnahme des IKK e.V. zur Berücksichtigung der Leistungsausgaben Verstorbener im Morbi-RSA finden Sie hier als PDF-Download.