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Finanzierung

Finanzkraftausgleich

Problemstellung

  • Bis Ende 2008 hatten grundlohnstarke Kassen, d.h. Kassen mit einkommensstarken Mitgliedern, Vorteile im Kassenwettbewerb, weil sie einen geringeren Beitragssatz erheben konnten als Krankenkassen mit einkommensschwachen Mitgliedern.
  • Ein vollständiger Grundlohnausgleich verhindert, dass Kassen Risikoselektion gegen einkommensschwache Versicherte betreiben. Stattdessen werden die Anreize erhöht, dass Kassen ihre Wettbewerbsstrategien auf Aktivitäten zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung ausrichten.

 

Aussagen im Koalitionsvertrag

  • Das bestehende Ausgleichssystem soll in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie überführt werden.

 

Positionierung des IKK e.V.

  • Der IKK e.V. begrüßt die Wiederherstellung einer größeren Beitragssatzautonomie für die Krankenkassen.
  • Unabhängig davon, in welcher Art und Weise die Wiederherstellung einer größeren Beitragsautonomie umgesetzt wird, ist eine Abschwächung des Grundlohnausgleiches zu verhindern. Andernfalls würden Strategien der Risikoselektion wieder an Attraktivität gewinnen.
  • Im Falle der Wiedereinführung kassenspezifischer prozentualer Beitragssätze und einer Reduzierung des Fondsvolumens ist der vollständige Grundlohnausgleich zwischen den Kassen beizubehalten und wie bis Ende 2008 wieder über Forderungen und Verpflichtungen zu regeln.
  • Sollte eine sukzessive Ausweitung des derzeitigen kassenspezifischen Zusatzbeitrages angestrebt werden, ist zu verhindern, dass Krankenkassen mit einkommensschwachen Mitgliedern einen höheren Zusatzbeitrag erheben müssen als Kassen mit einkommensstarken Mitgliedern. Jene Teile des Zusatzbeitrages, den die Mitglieder nicht selber aufbringen können, weil die 1%-Belastungsgrenze des Einkommens überschritten wird, ist den Kassen in standardisierter Form aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung zu stellen.

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Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA)

Problemstellung

  • Der Morbi-RSA verringert die Attraktivität von Risikoselektionsstrategien gegen chronisch Kranke und erhöht die Anreize, dass sich der Kassenwettbewerb auf die Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung konzentriert.
  • Seit Januar 2009 existiert ein Risikostrukturausgleich, der die Morbiditätsstrukturen der Krankenkassen anhand ambulanter und stationärer Diagnosen sowie Arzneimittelverordnungen im Rahmen von 80 Krankheiten direkt berücksichtigt.
  • Ein Morbi-RSA muss allerdings zugleich den Kriterien der Kontrollierbarkeit, Praktikabilität, Planbarkeit, Verwaltungseffizienz und Manipulationssicherheit genügen.
  • Die Erfahrungen des Jahres 2009 haben gezeigt, dass die Planbarkeit und die Kontrollierbarkeit der morbiditätsbedingten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für die Kassen kaum gegeben sind und die Manipulationssicherheit des Morbi-RSA nicht gesichert ist.

 

Aussagen im Koalitionsvertrag

  • Der Morbi-RSA soll laut Koalitionsvertrag auf das notwendige Maß reduziert, vereinfacht sowie unbürokratischer und unanfälliger für Manipulationen gestaltet werden.

 

Positionierung des IKK e.V.

  • Planbarkeit, Kontrollierbarkeit und Manipulationssicherheit des Morbi-RSA müssen erhöht werden. An erster Stelle sollte deshalb die Verbesserung und Optimierung des derzeitigen Klassifikationsmodells stehen, um die Zielgenauigkeit der Zuweisungen zu erhöhen und die Manipulationsmöglichkeiten zu verringern. Von einem weiteren Ausbau des Morbi-RSA ist deshalb abzusehen.
  • Der Morbi-RSA muss gewährleisten, dass die Präventionsanreize der Krankenkassen nicht unterminiert werden und eine schleichende Morbidisierung der GKV stattfindet. Die Krankenkassen sollen sich nicht in ihrer Morbidität einrichten, sondern dafür Sorge tragen, dass die beeinflussbare Morbiditätslast gesenkt wird.
  • Die Präventionsorientierung im Morbi-RSA sollte gestärkt werden, indem die der Prävention zugänglichen Volkskrankheiten – analog zum Vorschlag des alten Beirats des BVA – im Morbi-RSA keine Berücksichtigung finden.

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Regionale Differenzierungsmöglichkeiten

Problemstellung

  • In der Wissenschaft wird eine Vielzahl an Modellen diskutiert, die sich mit der Einführung regionaler Differenzierungsmöglichkeiten auseinandersetzen. Ziel dieser Reformideen ist es, die Existenz und Qualität des Kassenwettbewerbs zu sichern ohne das bundesweite Solidarprinzip zu verletzen.
  • Die im Koalitionsvertrag intendierte Regionalisierung des bestehenden Ausgleichssystems zielt allerdings darauf ab, den derzeitigen bundesweiten Ausgleich der divergierenden beitragspflichtigen Einnahmen und Krankheitslasten zwischen den Bundesländern abzuschwächen.
  • Eine Reform der Finanzierung der GKV darf jedoch das Solidarprinzip und das Prinzip der Beitragsgerechtigkeit nicht verletzen. Eine Regionalisierung des Grundlohnausgleiches zwischen den Krankenkassen hätte zur Folge, dass die Beiträge zur Krankenversicherung von der Höhe der Löhne und Gehälter einer Region beeinflusst werden. Versicherte in grundlohnstarken Bundesländern müssten für ihren Krankenversicherungsschutz einen vergleichsweise geringeren (Zusatz)Beitrag zahlen als Versicherte in grundlohnschwachen Bundesländern.
  • Eine Begrenzung bzw. Regionalisierung des derzeit bundesweiten Ausgleiches der regional unterschiedlichen Krankheitslasten würde darin münden, dass Versicherte in Regionen mit überdurchschnittlich vielen kranken Versicherten einen höheren (Zusatz)Beitrag aufbringen müssten als Versicherte in Regionen mit gesünderen Versicherten.

 

Aussagen im Koalitionsvertrag

  • Das bestehende Ausgleichssystem soll langfristig in eine Ordnung mit mehr regionalen Differenzierungsmöglichkeiten überführt werden.

 

Positionierung des IKK e.V.

  • Der IKK e.V. spricht sich gegen eine Berücksichtigung regionaler Differenzierungsmöglichkeiten im Rahmen des bestehenden Ausgleichssystems aus. Es darf keine (Zusatz-)Beitragsunterschiede zwischen den GKV-Mitgliedern geben, die auf Unterschieden im Einkommen und in der Krankheitsstruktur zwischen den Regionen beruhen.

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Einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge / Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages

Problemstellung

  • Das derzeitige Finanzierungssystem der GKV leidet an einer Einnahmeschwäche und verursacht eine Vielzahl ungenauer Verteilungseffekte.
  • Die Einnahmen der GKV speisen sich hauptsächlich aus einkommens-proportionalen Beiträgen aus abhängiger Beschäftigung. Diese werden paritätisch (mit Ausnahme des Arbeitnehmer-Sonderbeitrages von 0,9 %) von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entrichtet. Die Entwicklung der Lohnzusatzkosten der Arbeitgeber ist folglich auch an die Entwicklung der Gesundheitskosten gekoppelt.
  • GKV-Beitragssatzsteigerungen belasten infolge steigender Lohnzusatzkosten den Produktionsfaktor Arbeit. Eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit wirkt negativ auf die Beschäftigungsentwicklung und führt wiederum zur Beeinträchtigung der Einnahmebasis der GKV.
  • Die Einkommen aus unselbstständiger Arbeit haben sich im Verhältnis zum gesamtvolkswirtschaftlichen Einkommen unterdurchschnittlich entwickelt. Die GKV-Einnahmeseite profitierte daher unterproportional von den allgemeinen Einkommenssteigerungen der letzten Jahre.
  • Durch die lohnzentrierte Beitragserhebung werden Kapitaleinkommensbezieher gegenüber Versicherten mit Einkommen aus unselbständiger Arbeit bevorzugt.
  • Die beitragsfreie Mitversicherung nichterwerbstätiger Ehepartner führt zur Begünstigung von Einverdiener- gegenüber Doppelverdienerhaushalten mit gleichen Gesamteinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

 

Aussagen im Koalitionsvertrag

  • Langfristig soll das bestehende System in eine Ordnung mit einkommens-unabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen überführt werden.
  • Der Arbeitgeberanteil soll fest bleiben, um eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten zu verwirklichen.

 

Positionierung des IKK e.V. 

  • Der IKK e.V. spricht sich für eine Senkung der Lohnzusatzkosten aus. Dies kommt sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern zu Gute. Auf der einen Seite wird die Wettbewerbsfähigkeit der lohnintensiven Branchen gestärkt. Auf der anderen Seite spiegeln sich niedrigere Lohnzusatzkosten in niedrigeren Preisen wider, was auch im Interesse der Arbeitnehmer in ihrer Eigenschaft als Verbraucher und Konsumenten ist.
  • Zur Entlastung der lohnabhängigen Finanzierung der GKV sind alle versicherungsfremden Leistungen langfristig vollständig über Steuern zu finanzieren. Dieser steuerfinanzierte Anteil sollte sukzessive ausgebaut und durch eine Aufnahme in die mittel- und langfristige Finanzplanung des Bundes abgesichert werden.
  • Der IKK e.V. bekennt sich zur solidarischen Finanzierung der GKV, die sozial ausgewogen gestaltet werden muss.
  • Die Parität ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgebern und Versicherten. Sie gilt es, als tragende Säule unseres Gesundheitssystems zu erhalten.

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IKK e.V. Aktivitäten Finanzierung  

Positionspapier des IKK e.V. zur Berücksichtigung der Leistungsausgaben Verstorbener im Morbi-RSA

Im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 wurden die gesetzlichen Grundlagen für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) geschaffen. Er ist zusammen mit dem Gesundheitsfonds im Jahre 2009 in Kraft...