Leistungen der GKV
Problemstellung
- Die Strukturen des Leistungsgeschehens in der GKV sind sehr starr, denn
95 % Prozent der Leistungen sind durch das SGB V festgelegt und werden durch den G-BA konkretisiert. Dadurch ergibt sich ein geringer Spielraum im Leistungsbereich für die Kassen im Wettbewerb. - Der Umfang des Leistungskataloges ist über Jahrzehnte kumulativ gewachsen, und es gibt keine Überprüfung von überholten und veralteten Leistungen. Dabei ist zu bedenken, dass bei gleichbleibenden finanziellen Mitteln mit jeder neu in den Leistungskatalog aufgenommen Leistung weniger Geld für andere Leistungen zur Verfügung steht.
- „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) sind in der Regel medizinisch unnötige oder medizinisch umstrittene Leistungen und werden von der GKV nicht erstattet.
- Neue Leistungen, deren Nutzen noch nicht bewertet oder nachgewiesen ist, gelangen zu spät in die Regelversorgung.
- Auf Seiten der Versicherten besteht vielfach Unkenntnis darüber, welche Leistungen im Leistungskatalog der GKV enthalten und welche Angebote privat zu zahlen sind.
Aussagen im Koalitionsvertrag
- Versicherte sollen den Krankenversicherungsschutz auf Basis des bestehenden Leistungskatalogs so weit wie möglich selbst gestalten können.
- Bestehende Festzuschüsse, Festbeträge und Mehrkostenregelungen sollen ausgeweitet werden, ohne Versicherte zu überfordern oder sie vom medizinischen Fortschritt auszuschließen.
Positionierung des IKK e.V.
- Der IKK e.V spricht sich für einen umfassenden, einheitlichen Leistungskatalog aus, in den möglichst zeitnah neue Leistungen aufgenommen werden. Hierzu bedarf es eines systematischen Innovationsmanagements, das auch Antragsanforderungen und Bewertungsfristen regelt.
- Der Leistungskatalog sollte als lebendiges System verstanden werden, aus dessen Spektrum individuell die medizinisch sinnvolle Behandlung gewählt werden kann. Darüber hinaus sollte er ständig auf veraltete und überholte Leistungen überprüft werden. Diese sollten ggf. auch ausgeschlossen werden.
- Angebote, die zusätzlichen individuellen Bedürfnissen Rechnung tragen, sollen über Kooperationen insbesondere mit der PKV ermöglicht werden.
- Wenn Versicherte auf Basis des bestehenden Leistungskatalogs Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt werden sollen, müssen ihnen auch Möglichkeiten eingeräumt werden, umfassende und verständliche Informationen über den GKV-Leistungskatalog und über IGeL zu erhalten.
