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Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes will Kartellrecht ins Leere laufen lassen

KUK

Kooperationsgemeinschaft unternehmensnaher Krankenkassen befürwortet mehr wettbewerbliche Spielregeln und stimmt dagegen

Berlin, 3. September 2010 – Trotz Gegenstimmen der Kooperationsgemeinschaft unternehmensnaher Krankenkassen (kuk) sprach sich gestern der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes mit hauchdünner Mehrheit für zahlreiche Ausnahmen bei der vom Gesetzgeber geplanten Ausweitung des Kartellrechts auf den Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung aus. „Damit wird das Kartellrecht überwiegend ins Leere laufen“, so die kuk.

 

Von fairem Wettbewerb könne nicht mehr die Rede sein. Die Mitglieder des Verwaltungsrates hatten sich zuvor grundsätzlich für die Anwendung des Kartellrechts ausgesprochen. Vor allem soll das Kartellrecht für Selektivverträge angewendet werden. Dabei handelt es sich um freiwillige Verträge, bei denen Krankenkassen miteinander konkurrieren. Zum Schluss wurde diese an sich saubere Linie aber auf Drängen vor allem von größeren Krankenkassen aufgegeben.

 

Nach dem gestrigen Beschluss sollen nämlich auch sogenannte Arbeitsgemeinschaften vom Kartellrecht ausgenommen sein. Große Krankenkassen hätten damit eindeutig einen Marktvorteil, da sie marktbeherrschend Exklusiv-Preise zu Lasten der anderen Marktteilnehmer diktieren können.  

 

Wer mehr Wettbewerb und Selektivverträge für sich wolle, so die kuk, müsse auch die Spielregeln des Kartellrechtes akzeptieren. Es könne nicht sein, dass sich Krankenkassen, die im Wettbewerb stehen, durch die Gründung von  Arbeitsgemeinschaften dem Kartellrecht entziehen können, um den Markt zu beherrschen. Ein Missbrauch der Marktmacht müsse jetzt mit allen Mitteln verhindert werden.

 

Die kuk erwartet jetzt vom Gesetzgeber klare Regeln für den Wettbewerb der Krankenkassen.

 

In der kuk arbeiten die Spitzenorganisationen von Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und der Knappschaft zusammen.



Über den IKK e.V.

Über den IKK e.V.:

Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als 4,5 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die BIG direkt gesund, die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic sowie die IKK gesund plus an.

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