Ärzte
Ein Kernstück der medizinischen Versorgung der Versicherten ist die ärztliche Behandlung. Der Arzt entscheidet nach der Diagnose über die Therapie, also zum Beispiel, ob der Versicherte ein bestimmtes Arzneimittel oder weitere Behandlung durch andere Leistungserbringer, etwa Physiotherapeuten, benötigt. Oft ist der Hausarzt Ansprechpartner Nummer Eins, wenn es dem Versicherten nicht gut geht. Damit die IKK-Versicherten optimal versorgt sind, schließen die Innungskrankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Verträge, in denen unter anderem die ärztliche Vergütung festgelegt wird.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2007 wurden die vertraglichen Gestaltungsspielräume für die Krankenkassen weiter gestärkt und ausgeweitet. Nun ist es möglich, mit Ärzten besondere Vereinbarungen zu treffen, die von der kollektivvertraglichen Versorgung abweichen oder darüber hinausgehen. Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, die Verträge allein oder in Kooperation mit anderen Krankenkassen auszuhandeln. Einzelverträge dürfen die hausarztzentrierte Versorgung, die gesamte ambulante ärztliche Versorgung sowie auch einzelne Bereiche der ambulanten Versorgung umfassen.
Die neuen Versorgungsformen haben sich in der Praxis etabliert und müssen weiter mit Leben erfüllt werden. Dafür setzen sich die Innungskrankenkassen intensiv ein.
Als ein Beispiel dafür steht die Integrierte Versorgung (IV). Sie ist ein Instrument zur besseren Verzahnung zwischen verschiedenen Leistungsbereichen. Bis Ende 2007 gab es bundesweit rund 5.000 IV-Verträge. Auch die Innungskrankenkassen setzen auf diese Versorgungform. Forderung der Innungskrankenkassen ist, dass sich alle Partner für ein intensives Miteinander einsetzen, damit die Versicherten von den Verträgen durch die bestmögliche Behandlung profitieren. Evaluierung der Qualität ist dafür nur ein Instrument.
Kritisch sehen die Innungskrankenkassen aber, wenn das bisherige Vertragsmonopol der KVen durch ein neues Vertragsmonopol abgelöst wird, wie durch die derzeitige Gesetzeslage zu den Hausarztverträgen.
Die demografische Entwicklung wird das Gesundheitswesen mittel- bis langfristig vor neue Herausforderungen stellen. Bereits im Jahr 2010 werden die Krankenkassen deshalb zusätzliches Geld für die Arzthonorare bereitstellen. Rund eine Milliarde Euro erhalten die Ärzte dann zusätzlich für die medizinische Versorgung. Das Gesamtvolumen beträgt rund 32 Milliarden Euro. Damit werden die Krankenkassen unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dem medizinischen Bedarf der Patienten gerecht.
