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Arzneimittel

Knapp 30 Milliarden Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2008 für Arzneimittel ausgegeben – und damit rund fünf Milliarden. Euro mehr als für die gesamte ambulante medizinische Behandlung. Statistisch betrachtet sind dies rund 415 Euro für jeden Versicherten.

Jahr für Jahr steigen die Ausgaben für Arzneimittel überproportional zu den übrigen Leistungsbereichen und sehr viel stärker als die Einnahmen der Gesetzlichen Krankenkassen. Nicht ohne Grund: Insbesondere neue Medikamente sind in Deutschland sehr teuer. Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa, in denen Arzneimittel, die neu zugelassen sind, ohne jede weitere Prüfung zum vom Hersteller gewünschten Preis von den Krankenkassen erstattet werden. In anderen Ländern wird vorher geprüft, ob das neue Medikament besser wirkt als ein bereits vorhandenes und verhandelt, welchen Preis es haben darf. Der IKK e.V. fordert eine solche Vorgehensweise auch bei uns.

Die Politik hat der ungebremsten Preisentwicklung teilweise einen Riegel vorgeschoben – mit den Arzneimittel-Festbeträgen. Im Juni 1989 wurden die ersten Festbeträge in das deutsche Gesundheitssystem eingeführt. Mittlerweile sind sie vom Markt nicht mehr wegzudenken: zum Leidwesen der Pharmaindustrie. Denn sie konnte nicht mehr ohne Wenn und Aber die Preispolitik bestimmen.

Die Krankenkassen erzielen mit den Arzneimittel-Festbeträgen jährlich Einsparungen in einer Größenordnung von vier Milliarden Euro. und die Versorgungsqualität der Versicherten ist weiterhin auf hohem Niveau gesichert. Festbeträge stellen Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel dar. Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge gebildet werden können. Den erstattungsfähigen Höchstbetrag setzen die Krankenkassen gemeinsam fest. Mindestens einmal im Jahr werden die Festbeträge mit den Marktpreisen abgeglichen. Heute decken die Festbeträge 73 Prozent der Verordnungen und 43 Prozent des Umsatzes des Arzneimittelmarktes bei den Gesetzlichen Krankenkassen ab.

Doch die Krankenkassen haben ein weiteres Instrument, um auf die Arzneimittel-Preise einzuwirken und Medikamente für die Versicherten bezahlbar zu halten: mit Rabattverträgen. Die Innungskrankenkassen haben bereits im Jahre 2006 die ersten Rabattverträge geschlossen. Dabei geht es um ausgehandelte Rabatte mit der Pharmaindustrie auf den Preis vor allem von generischen Arzneimitteln. Die Versicherten bekommen dann für ihre Erkrankung das bestimmte Präparat. Qualitätseinbußen gibt<s> </s>es für die Patienten dabei nicht, denn die Arzneimittel enthalten alle den gleichen Wirkstoff.

Eine weitere Möglichkeit, bei Arzneimitteln ohne Qualitätsverlust zu sparen, ist der Bezug über anerkannte Versandapotheken.

Die Wirtschaftlichkeit der Versorgung wird auch durch die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung für besonders günstige Generika gefördert. Eine solche Zuzahlungsbefreiung ist möglich, wenn der Preis des Arzneimittels mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt und trotz der entgangenen Zuzahlung Einsparungen zu erwarten sind. Derzeit sind rund 11.600 Arzneimittel zuzahlungsfrei. Die Patienten haben daduch seit Einführung der Regelung im Juli 2009 insgesamt 680 Mio. Euro an Zuzahlung gespart. Die Innungskrankenkassen haben von der Regelung profitiert, weil die Nachfrage nach gleich guten, aber preiswerteren Arzneimitteln gestiegen ist.