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Krankenhaus

In Deutschland gibt es rund 2.000 Krankenhäuser. Die optimale Versorgung der Versicherten ist dabei das oberste Ziel. Gleichzeitig stellt der Krankenhausbereich aber den größten Ausgabenbereich der Krankenversicherung dar. Die seit Jahren angespannte Finanzsituation der öffentlichen Haushalte und der gesetzlichen Krankenversicherung führte dazu, dass die Politik verschiedene Maßnahmen ergriffen hat, um veränderte Versorgungsstrukturen durchzusetzen, damit die Versorgung der Versicherten langfristig finanzierbar ist.

Im Jahre 2003 wurde aus diesem Grunde ein neues Finanzierungssystem eingeführt – das DRG-Vergütungssystem (Diagnosis Related Groups, also Diagnose-bezogene Fallgruppen). Die Umstellung der Finanzierung von Krankenhausleistungen von der liegedauerbezogenen Tagesvergütung auf eine diagnosebezogene Fallpauschalenvergütung war ein großer Schritt: weg von der Selbstkostendeckung hin zu einem fall- und aufwandbezogenen Preissystem. Ziel war und ist es, eine leistungsgerechte Vergütung zu erreichen, die sich nach der Hauptdiagnose, behandlungsrelevanten Nebendiagnosen und den wesentlichen am Patienten durchgeführten Leistungen bemisst. Hierzu umfasst der von den Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft jährlich aktualisierte Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2010 insgesamt 1.200 verschiedene abrechenbare Fallpauschalen und über 140 Zusatzentgelte. Die Möglichkeit zum individuellen Abschluss integrierter Versorgungsverträge ergänzt die reine Krankenhausbehandlung.

Zudem bauten die Krankenhäuser spezialisierte Versorgungszentren auf, die verbesserte Behandlungsqualität, Effizienz und Wettbewerbsvorteile versprechen. Die Zentren bieten für Versicherte, Krankenkassen und Leistungserbringer erhebliche Vorteile, denn neue Versorgungsformen und -inhalte entstehen und innovative Techniken können schneller in die Praxis Einzug halten. Die Qualitätskriterien werden von den Krankenkassen mitbestimmt (Mindestmengen, bauliche oder andere strukturelle Voraussetzungen).

Erklärtes Ziel der Innungskrankenkassen ist es, die Versorgung der Versicherten im stationären Bereich einzelfallbezogen, zielorientiert und langfristig zu gewährleisten.