Pflege
Seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Von Anfang an wurde sie als Teilleistungsversicherung angedacht. Aufgabe der Pflegeversicherung ist es, das finanzielle Risiko, das durch Pflegebedürftigkeit entstehen kann, abzumildern. Gleichzeitig soll Pflegebedürftigen die Möglichkeit gegeben werden, trotz ihres Hilfebedarfs ein weitestgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Daher finanziert die gesetzliche Pflichtversicherung sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen. Der Beitragssatz beträgt derzeit 1,95 Prozent und für Kinderlose 2,2 Prozent.
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist abzusehen, dass die Finanzierung der Pflege nicht mehr ausreicht. Daher wurde schon im Koalitionsvertrag 2005 festgeschrieben die Pflegeversicherung zu reformieren. Bereits mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im Jahre 2007 wurden Änderungen gesetzlich festgeschrieben. In stationären Pflegeeinrichtungen wurde beispielsweise die mobile geriatrische Rehabilitation finanziert, eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung festgeschrieben und eine hochwertige häusliche Krankenpflege mit dem Ziel, die ärztliche Behandlung zu sichern, eingeführt.
2008 war eine erneute Pflegereform mit zahlreichen Leistungsverbesserungen. So können jetzt auch Demenzkranke Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Die Sach- und Geldleistungen wurden erhöht, eine begrenzte Pflegezeit für Arbeitnehmer im Arbeitsrecht eingeführt. Gleichzeitig wurden Pflegestützpunkte ins Leben gerufen und Pflegeberater ausgebildet, damit die Betroffenen und ihre Angehörigen sich noch besser sachkundig machen können. Einher gegangen ist die Pflegereform auch mit einer Beitragssatzerhöhung.
Doch die Pflege ist nach wie vor nicht dauerhaft gesichert. Vor allem in stationären Pflegeeinrichtungen fehlt eine adäquate medizinische Versorgung der Bewohner. Hier verlangt der IKK e.V. eine stärkere Verzahnung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich und die Einbeziehung des Hausarztes in die pflegerische Versorgungskette. Somit könnte die Versorgung verbessert werden und die finanziell kappen Ressourcen besser genutzt werden.
Die derzeitige Einteilung der Pflegebedürftigen in drei Pflegestufen, ist seit langem sehr umstritten. Daher haben Wissenschaftler und unterschiedliche Akteure im Gesundheitswesen den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu abgestimmt und definiert, denn die Bemessung des Pflegebedarfs muss sich am Grad der Selbständigkeit orientieren und nicht an zeitlichen Vorgaben, wie es zurzeit der Fall ist. Das Ziel des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes ist es, alle pflegerischen Notwendigkeiten angemessen abzubilden und zuzuordnen. Nun gilt es, diesen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch per Gesetz in die Pflegeversicherung zu implementieren.
