
Elektronische Patientenakte in Zahlen
Die elektronische Patientenakte (ePA), in der alle Gesundheits- und Krankheitsdaten eines Versicherten an einem Ort gespeichert sind, ist am 1. Januar 2021 gestartet. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurden die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die ePA bis zum 1. Januar 2021 zur Verfügung zu stellen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hat der Gesetzgeber im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) festgelegt. Stand: 03/2021
204
Von der ersten gesetzlichen Verankerung der Einführung einer ePA im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) von 2004 bis zum Start Anfang 2021 sind 204 Monate vergangen. Die Kosten für die elektronische Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur belaufen sich auf rund 3 Mrd. Euro (Stand: 2020).
Quelle: GMG-Gesetzestext
1/10
Nur jeder zehnte US-Nutzer elektronischer Patientenakten schaute 2016 in seine Akte, um den Verlauf seiner Krankheit im Blick zu behalten. Um sicherzustellen, dass die Daten korrekt sind, loggten sich 16 Prozent ein. Ein Viertel (25%) las aus „Neugierde“ in seine Akten.
Quelle: Statista
2 : 5
Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich für viele ältere Menschen das Bild von der Digitalisierung gewandelt. Zwei von fünf Bundesbürgern ab 65 Jahren (40 %) sagen, dass sie der Digitalisierung seitdem positiver gegenüberstehen.
Quelle: Bitkom
93
2019 kommunizierten immer noch 93 % der niedergelassenen Ärzte mit Krankenhäusern überwiegend in Papierform.
Quelle: McKinsey eHelth-Monitor 2020
8
Die Deutschen sind keine Technikmuffel. 8 von 10 Bundesbürgern ab 14 Jahren (79 %) geben an, dass sie digitalen Technologien grundsätzlich positiv gegenüberstehen.
Quelle: Bitkom Research
22
Auf die Frage, ob sie eine elektronische Patientenakte nutzen würden, gaben 2019 rund 22 % der Befragten an, eher keine elektronische Gesundheitsakte nutzen zu wollen. Eine Woche nach dem Start der ePA haben sich erst 2 % die entsprechende App ihrer Krankenkasse heruntergeladen.
95
Insgesamt sind 95 % der Patientendaten der 1,3 Millionen Esten im E-Health-Netzwerk digitalisiert.
1526
Die ersten dokumentierten Patientenakten der Neuzeit wurden 1526 vom Nürnberger Stadtarzt Johann Magenbuch angelegt. Sie enthielten Patientennamen, Angaben über deren Krankheiten, medikamentöse Verordnungen und Krankheitsverläufe. Im Unterschied zur heutigen Form der patientenorientierten Krankengeschichte dienten solche ärztlichen Tagebücher vorrangig der Wissenserweiterung des einzelnen Arztes und repräsentierten seinen persönlichen Erfahrungsschatz.
Quelle: Berufsverband Medizinischer Informatiker e.V.
18,8
Lediglich 18,8 % der Ärzte und Krankenschwestern in Deutschland fühlen sich bzw. ihre Organisationen sehr gut auf die Einführung digitaler Technologien vorbereitet. 47,3 % fühlen sich angemessen gut und 31,5 % nur ein bisschen vorbereit.
Quelle: Deloitte-Umfrage 2020/ Statista