Eine erfolgreiche und medizinisch hochwertige solidarische Krankenversicherung benötigt eine stabile und gerechte Finanzierungsbasis. Dies wurde während der Corona-Pandemie erneut unter Beweis gestellt. Politisch gewollte Ausgabensteigerungen der 19. Legislaturperiode konnten nur durch den Abbau von Finanzreserven der Krankenkassen kompensiert werden. Um einen drastischen Anstieg der Zusatzbeitragssätze ab dem Jahr 2022 zu verhindern, muss der Staat seiner Verantwortung gerecht werden. Insbesondere die Verschiebung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben hin zur Sozialversicherung muss gestoppt werden.
Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung
Die Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung muss ein Schwerpunktthema der kommen- den Legislatur werden.
Die Finanzautonomie der Kassen muss gestärkt, ihre Beitragssatzautonomie erhalten bleiben.
Es ist das Ziel, vom alleinigen Lohnkostenmodell abzurücken und weitere Finanzierungsquellen zu erschließen; eine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten ist nicht akzeptabel.
Föderale Strukturen bedingen Finanzverantwortung
Föderale Strukturen bedingen die Übernahme von Finanzverantwortung: Der schleichende Rückzug aus gemeinsamen Finanzierungsformen durch Bund, Länder, Kommunen und Leistungserbringern (z. B. bei den Investitionskosten für Krankenhäuser) ist zu stoppen.
Versicherungsfremde bzw. gesamtgesellschaftliche Aufgaben durch Steuern finanzieren: Drohende Ausgabensteigerungen aufgrund politischer Eingriffe in das System müssen durch Steuern gegenfinanziert werden. Keine Erhöhung der Zusatzbeiträge!
Auch Innovationen dürfen nicht ausschließlich über die Solidargemeinschaft finanziert werden: Bei Innovationsfinanzierung ist eine faire Lastenteilung sicherzustellen (z. B. Digitale Gesundheitsanwendungen).
Die im letzten Koalitionsvertag in Aussicht gestellten Maßnahmen zur Einführung von kostendeckenden Beiträgen für ALG-II-Bezieher sind umzusetzen.
Die Finanzverantwortung der Länder und Kommunen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst muss gestärkt sowie dessen Leistungsfähigkeit im Sinne der Pandemiebekämpfung und der allgemeinen Gesundheitsvorsorge sichergestellt werden.
Die Renditen der Finanzinvestoren im Gesundheitswesen sind zu begrenzen. Anderenfalls werden mit Mitteln der GKV Gewinne der Investoren bezahlt.
Das Haushaltsrecht ist als das alleinige Recht der Selbstverwaltung zu bewahren und nicht anzutasten. Der wiederholte Eingriff der Politik in die Finanzreserven der Kassen sowie in den Gesundheitsfonds ist zu kritisieren.
Prüfrechte (z. B. Krankenhausrechnungen) und Steuerungsoptionen (z. B. Rabattverträge, aber auch Fallmanagement) der Kassen sind wiederherzustellen bzw. auszubauen, um die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung als Basis für eine solidarische Lastenverteilung zu gewährleisten und ansonsten zu erwartende harte Einschnitte in die Leistungen der GKV nach 2021 zu vermeiden.
Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen bekämpfen: Es müssen Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet und ein Hinweisgeberschutz etabliert werden.
Die Finanzierung der gesetzlichen Leistungen der Krankenversicherung muss auch weiterhin durch Umlagefinanzierung gesichert werden. Sie ist Garant für eine nachhaltige, solidarische und belastungsgerechte Finanzierung der GKV.
Die Umlagekassen sind zukunftsfest zu machen. Gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Kassen, d. h. keine Quersubventionierung der Knappschaft durch Beiträge der Minijob-Zentrale sowie klare Trennung der Umlagekassen von Minijob-Zentrale und Knappschaft.
24. Plattform Gesundheit des IKK e.V. / Thema: „Zukunft der GKV-Finanzen: Zwischen Sozialgarantie und Leistungsversprechen“ / Forderung von Strukturreformen
Innungskrankenkassen positionieren sich zur aktuellen Debatte über die finanzielle Situation der GKV und zur Bundestagswahl 2021 / Abkehr vom alleinigen Lohnkostenmodell und ein solider Bundeszuschuss zu den versicherungsfremden Leistungen sind Pfeiler der Finanzstabilität
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, IKK e.V. und KNAPPSCHAFT appellieren an die Politik, im Ausgleichsjahr 2021 für einen fairen Ausgleich für das „Corona-Kinderkrankengeld“ zu sorgen.
Um die Beiträge zur Krankenversicherung zur stabilisieren, ohne die Leistungsfähigkeit der GKV zu gefährden, ist die Bundesregierung gefordert, eine auskömmliche Erhöhung des Bundeszuschusses in 2022 zu gewährleisten. Der zurzeit kursierende Kompromiss zwischen dem Bundesfinanz- und gesundheitsministerium bringt keine ausreichende Planungssicherheit.
Angesichts der Finanzierungslücke zwischen 16 und 19 Milliarden Euro in 2022 ist eine Erhöhung des Bundeszuschusses an die GKV für das kommende Jahr dringend erforderlich
Innungskrankenkassen fordern realistische Erhöhung des Bundeszuschusses / Eingriff in die Finanzautonomie sendet falsche Signale an wirtschaftlich handelnde Kassen / IKKn schlagen Begrenzung des Eingriffs in die Reserven vor
Die Innungskrankenkassen kritisieren die Pläne der Bundesregierung, die pandemiebedingten Mehrkosten primär aus den Rücklagen und aus Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren.
Gesundheitswesen hat den Corona-Stresstest bisher gut bestanden / Delegierte der Mitgliederversammlung fordern Bundeszuschuss zur Finanzierung der Corona-bedingten Mehraufwände und Rechenschaft über die Mittelverwendung, damit Arbeitgeber und Versicherte nicht unangemessen belastet werden
Stellungnahme des IKK e.V. zum Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung…
13.12.2019
IKK e.V.
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