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Der IKK e.V. setzt sich für die Stärkung des Selbstverwaltungsprinzips in der GKV und den Erhalt der Sozialwahlen ein.
Was bedeutet die Selbstverwaltung in der GKV?
Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung. Diese gewährleistet, dass die Gesundheitsversorgung der Versicherten der Lebenswirklichkeit entspricht und sachorientierte Entscheidungen getroffen werden.
Zudem stellt die Selbstverwaltung in der GKV auch immer gelebte Sozialpartnerschaften unter Beweis, da unterschiedliche Perspektiven und Interessen der verschiedenen Vertreter demokratisch – zumeist in Kompromissen – zugunsten des Allgemeinwohls zusammengebracht werden. Den gesetzlichen Handlungsrahmen für die Selbstverwaltung in der GKV steckt das Sozialgesetzbuch V ab.