Kurz gesagt

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zum Eckpunktepapier für eine Gesetzesinitiative Gesundheitskioske

„Die geplante Einrichtung von Gesundheitskiosken in sozial schwachen Gebieten, um niedrigschwellig bei gesundheitlichen und sozialen Angelegenheiten zu unterstützen, ist ein wichtiger Baustein eines umfassenden Gesundheitswesens. Doch kann es nicht sein, dass auch hier wieder vor allem die GKV die Lasten tragen soll. Im Eckpunktepapier heißt es klar, dass die Kioske Daseinsvorsorge betreiben sollen. Diese darf aber nicht beitrags-, sondern muss steuerfinanziert werden! Die Politik sollte – auch angesichts der bereits klaffenden Lücke im Gesundheitsfonds – die Finanzierung der Kioske dringend überdenken!“ 

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zum Kabinettsbeschluss des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes:

„Es bleibt dabei: Auch mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf tragen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der GKV weiter einseitig die Belastungen, die sich aus den Leistungsgesetzen der letzten Legislaturperiode und den fehlenden Strukturreformen und gestrichenen Kontrollmöglichkeiten ergeben. Die Finanzierungslücke wird mit Buchhaltungstricks (Absenkung von Rücklagen) für 2023 kurzfristig geschlossen. Auf dem Weg zum Kabinettsentwurf ist dabei auch noch 1 Mrd. Solidarbeitrag der pharmazeutischen Industrie verloren gegangen. Nachhaltige GKV-Finanzierung sieht anders aus!“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zur Unterzeichnung des Koalitionsvertrags

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der heutigen Unterzeichnung des Koalitionsvertrags:

„Der Koalitionsvertrag bleibt bei den wichtigen gesundheits- und pflegepolitischen Themen im Allgemeinen. Es braucht jetzt eine rasche aktive Konkretisierung. Beispiel Finanzierung der GKV: Der Vertrag sieht höhere Beiträge für ALG II-Bezieher und eine regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses vor. Das ist positiv, reicht aber nicht aus, um die Finanzierung nachhaltig abzusichern! Darüber hinaus brauchen wir eine echte Strukturreform, um die Ausgaben in den Griff zu bekommen. Hieran wird sich die Koalition messen lassen müssen. “

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zu den laufenden gesundheitspolitischen Koalitionsgesprächen; Stichwort: Finanzierung der GKV

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zu den laufenden gesundheitspolitischen Koalitionsgesprächen:

„Die Finanzierung der GKV ist seit längerem in eine Schieflage gekommen. Wir benötigen dringend eine stabile, nachhaltige Finanzierungsbasis, ansonsten drohen sprunghafte Beitragsanstiege. Unsere Forderungen u. a.: 1. Festhalten an einem umlagefinanzierten, selbstverwalteten Kranken-versicherungssystem mit klarer, verbindlicher Finanzierungsverantwortung von Bund, Länder & Kommunen (etwa bei ALG-II-Beziehenden oder gesamtgesell. Aufgaben), 2. Abkehr vom alleinigen Lohnkostenmodell und 3. Gewährleistung von Prüfrechten/Steuerungsoptionen der Kassen.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zu den laufenden gesundheitspolitischen Koalitionsgesprächen; Stichwort: Digitalisierung

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zu den laufenden gesundheitspolitischen Koalitionsgesprächen:

„Die Digitalisierung hat in der 19. Legislaturperiode an Fahrt aufgenommen. Wir begrüßen das und sehen darin einen Baustein zur Versorgungsverbes-serung unserer Versicherten. Doch ist es für eine umfassende, qualitätsgesicherte Digitalisierung im Gesundheitswesen erforderlich, den datenschutz-rechtlichen Rahmen zielgerichtet weiterzuentwickeln, damit z. B. die Krankenkassen gezielte Angebote zur Versorgungssteuerung machen können. Dabei gilt es, die Datenhoheit der Versicherten zu bewahren. Schließlich fordern wir Innungskrankenkassen neben einer Wirtschaftlichkeits- auch eine Wirksamkeits-prüfung bei allen digitalen Innovationen.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zu den laufenden gesundheitspolitischen Koalitionsgesprächen; Stichwort: Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zu den laufenden gesundheitspolitischen Koalitionsgesprächen:

„In einem komplexen Gesundheitssystem müssen Patienten befähigt werden, Entscheidungen über ihrer Gesundheit kompetent zu treffen. Die Innungskrankenkassen fordern deshalb: 1. Stärkung der Gesundheitskompetenz („Health literacy“) als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, 2. Gewährleistung von Qualität auch im ambulanten Bereich, 3. Etablie-rung einer patientenorientierten Fehlerkultur, 4. ermöglichter Datenaustausch zwischen Versicherten, Kassen und Leistungserbringern zum Zweck der effektiven Versorgungsgestaltung und Steuerung sowie 5. Initiative für mehr Qualitäts-Transparenz für Versicherte über die Arbeit ihrer Krankenkassen.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zum Start der gesundheitspolitischen Koalitionsgespräche; Stichwort: Strukturreform

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zum Start der gesundheitspolitischen Koalitionsgespräche:

„Eine Strukturreform ist einer der drängendsten, aber auch herausforderndsten Aufgaben der künftigen Gesundheitspolitik. Die Pandemie hat gezeigt, dass ein gestuftes Versorgungskonzept notwendig ist, das vom ambulanten Bereich her gedacht werden muss. Um die Versorgung im ländlichen Raum zu stärken, sind Gesundheits-zentren notwendig, die sowohl ambulant wie stationär die Basis- und Notfallversorgung sichern. Die Bedarfsplanung muss sektorenüber-greifend erfolgen, die Krankenhausplanung bundesländerübergreifend.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., anlässlich Pflegereform-Anhörung

Es ist schon ein ungewöhnliches Vorgehen, dass Bestandteile des Arbeitsentwurfs des Pflegereformgesetzes vom März 2021 per Änderungsanträge Eingang in das GVWG gefunden haben. Die Anforderungen an eine Reform der Pflegeversicherung sind sehr komplex, gilt es doch langfristig gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte, eine Vermeidung der finanziellen Überforderung von Pflegebedürftigen und die Stabilität der sozialen Pflegeversicherung und der Sozialbeiträge mit den Qualitätsansprüchen in Einklang zu bringen. Die mit den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen eingebrachten Vorschläge zur Begrenzung der Eigenanteile und bessere Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege sowie die Einführung eines dauerhaften Bundeszuschusses sind wichtige erste, aber längst nicht ausreichende Maßnahmen. Auch spitzen die vorgesehenen Verbesserungen die Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung weiter zu. Der Reformbedarf wird also auch in der nächsten Legislaturperiode bestehen bleiben.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., anlässlich DVPMG-Anhörung

„Die Innungskrankenkassen begrüßen die mit dem Gesetzentwurf eingeläutete grundsätzliche Neuausrichtung der Telematik Infrastruktur (TI) hin zu einer online basierten Umsetzung. Doch dabei dürfen die Aspekte Qualität und Wirtschaftlichkeit nicht aus dem Auge verloren werden! Insbesondere sollte die erfolgreiche Einführung von DiGAs abgewartet werden, bevor man diese auf den Pflegebereich ausweitet. Zudem muss sich der Gesetzgeber überlegen, wie er das Risiko der Krankenkassen bei Nacherstattungsforderungen gegenüber Anbietern minimieren will. Was die Aufgabenerweiterung der gematik angeht, stellt diese einen weiteren, nicht hinnehmbaren Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltung dar. Aus Sicht der Innungskrankenkassen wäre darüber hinaus eine einheitliche Steuerung des selektivvertraglichen Teilnahme- und Abrechnungsmanagements über die TI sinnvoll gewesen. Der Änderungsvorschlag fand leider bisher keine Beachtung.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der GVWG-Anhörung

„Die Innungskrankenkassen unterstützen das Ziel, die Leistungen sowie die Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Das vorliegende Gesetzespaket wählt aber leider einen eher kleinteiligen Zugang zum Thema.

Kritisch sehen wir die Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen im stationären Bereich, da diese mit einem hohen Aufwand verbunden sind. Die Kassen werden das Kosten-Nutzen-Verhältnis sorgfältig abwägen müssen. Ein Beitrittsrecht zu bestehenden Verträgen wäre ein pragmatischer Lösungsweg. Obwohl wir die vorgesehene Verlängerung der Bereinigungsfrist begrüßen, ist die Gefahr einer Doppelfinanzierung von Leistungen aus dem TSVG weiterhin nicht ausgeschlossen. Die Vorschläge der Kassen hierzu sind leider bisher nicht berücksichtigt worden.“

Ihre Ansprechpartnerin

Iris Kampf

M.A. / MBA Entrepreneurship

+49 30 202491-32

iris.kampf@ikkev.de

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