Kurz gesagt

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zu den laufenden gesundheitspolitischen Koalitionsgesprächen; Stichwort: Digitalisierung

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zu den laufenden gesundheitspolitischen Koalitionsgesprächen:

„Die Digitalisierung hat in der 19. Legislaturperiode an Fahrt aufgenommen. Wir begrüßen das und sehen darin einen Baustein zur Versorgungsverbes-serung unserer Versicherten. Doch ist es für eine umfassende, qualitätsgesicherte Digitalisierung im Gesundheitswesen erforderlich, den datenschutz-rechtlichen Rahmen zielgerichtet weiterzuentwickeln, damit z. B. die Krankenkassen gezielte Angebote zur Versorgungssteuerung machen können. Dabei gilt es, die Datenhoheit der Versicherten zu bewahren. Schließlich fordern wir Innungskrankenkassen neben einer Wirtschaftlichkeits- auch eine Wirksamkeits-prüfung bei allen digitalen Innovationen.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zu den laufenden gesundheitspolitischen Koalitionsgesprächen; Stichwort: Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zu den laufenden gesundheitspolitischen Koalitionsgesprächen:

„In einem komplexen Gesundheitssystem müssen Patienten befähigt werden, Entscheidungen über ihrer Gesundheit kompetent zu treffen. Die Innungskrankenkassen fordern deshalb: 1. Stärkung der Gesundheitskompetenz („Health literacy“) als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, 2. Gewährleistung von Qualität auch im ambulanten Bereich, 3. Etablie-rung einer patientenorientierten Fehlerkultur, 4. ermöglichter Datenaustausch zwischen Versicherten, Kassen und Leistungserbringern zum Zweck der effektiven Versorgungsgestaltung und Steuerung sowie 5. Initiative für mehr Qualitäts-Transparenz für Versicherte über die Arbeit ihrer Krankenkassen.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zum Start der gesundheitspolitischen Koalitionsgespräche; Stichwort: Strukturreform

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zum Start der gesundheitspolitischen Koalitionsgespräche:

„Eine Strukturreform ist einer der drängendsten, aber auch herausforderndsten Aufgaben der künftigen Gesundheitspolitik. Die Pandemie hat gezeigt, dass ein gestuftes Versorgungskonzept notwendig ist, das vom ambulanten Bereich her gedacht werden muss. Um die Versorgung im ländlichen Raum zu stärken, sind Gesundheits-zentren notwendig, die sowohl ambulant wie stationär die Basis- und Notfallversorgung sichern. Die Bedarfsplanung muss sektorenüber-greifend erfolgen, die Krankenhausplanung bundesländerübergreifend.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., anlässlich Pflegereform-Anhörung

Es ist schon ein ungewöhnliches Vorgehen, dass Bestandteile des Arbeitsentwurfs des Pflegereformgesetzes vom März 2021 per Änderungsanträge Eingang in das GVWG gefunden haben. Die Anforderungen an eine Reform der Pflegeversicherung sind sehr komplex, gilt es doch langfristig gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte, eine Vermeidung der finanziellen Überforderung von Pflegebedürftigen und die Stabilität der sozialen Pflegeversicherung und der Sozialbeiträge mit den Qualitätsansprüchen in Einklang zu bringen. Die mit den Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen eingebrachten Vorschläge zur Begrenzung der Eigenanteile und bessere Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege sowie die Einführung eines dauerhaften Bundeszuschusses sind wichtige erste, aber längst nicht ausreichende Maßnahmen. Auch spitzen die vorgesehenen Verbesserungen die Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung weiter zu. Der Reformbedarf wird also auch in der nächsten Legislaturperiode bestehen bleiben.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., anlässlich DVPMG-Anhörung

„Die Innungskrankenkassen begrüßen die mit dem Gesetzentwurf eingeläutete grundsätzliche Neuausrichtung der Telematik Infrastruktur (TI) hin zu einer online basierten Umsetzung. Doch dabei dürfen die Aspekte Qualität und Wirtschaftlichkeit nicht aus dem Auge verloren werden! Insbesondere sollte die erfolgreiche Einführung von DiGAs abgewartet werden, bevor man diese auf den Pflegebereich ausweitet. Zudem muss sich der Gesetzgeber überlegen, wie er das Risiko der Krankenkassen bei Nacherstattungsforderungen gegenüber Anbietern minimieren will. Was die Aufgabenerweiterung der gematik angeht, stellt diese einen weiteren, nicht hinnehmbaren Eingriff in den Kernbereich der Selbstverwaltung dar. Aus Sicht der Innungskrankenkassen wäre darüber hinaus eine einheitliche Steuerung des selektivvertraglichen Teilnahme- und Abrechnungsmanagements über die TI sinnvoll gewesen. Der Änderungsvorschlag fand leider bisher keine Beachtung.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der GVWG-Anhörung

„Die Innungskrankenkassen unterstützen das Ziel, die Leistungen sowie die Qualität und Transparenz in der Gesundheitsversorgung zu verbessern. Das vorliegende Gesetzespaket wählt aber leider einen eher kleinteiligen Zugang zum Thema.

Kritisch sehen wir die Verpflichtung zum Abschluss von Qualitätsverträgen im stationären Bereich, da diese mit einem hohen Aufwand verbunden sind. Die Kassen werden das Kosten-Nutzen-Verhältnis sorgfältig abwägen müssen. Ein Beitrittsrecht zu bestehenden Verträgen wäre ein pragmatischer Lösungsweg. Obwohl wir die vorgesehene Verlängerung der Bereinigungsfrist begrüßen, ist die Gefahr einer Doppelfinanzierung von Leistungen aus dem TSVG weiterhin nicht ausgeschlossen. Die Vorschläge der Kassen hierzu sind leider bisher nicht berücksichtigt worden.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der 2./3. Lesung des PDSG

„Wir unterstützen aus Überzeugung das Ziel des Gesetzgebers, die Digitalisierung im Gesundheits-wesen voranzubringen. Das PDSG beinhaltet die richtigen und wichtigen Grundlagen für den Start der elektronischen Patientenakte als wesentlicher Bestandteil eines modernen digitalen Gesundheitssystems und stärkt die Souveränität der Versicherten sowie deren Bedürfnis nach Datenschutz und Datensicherheit. Wir begrüßen, dass die Beratungsrechte der Krankenkassen ausgeweitet werden und es nun erlaubt ist, Versicherten zum Beispiel zielgenaue Präventions- und Vorsorgeangebote anzubieten. Darüber hinaus ist positiv, dass Gesundheitsterminals, deren Aufstellung keinem Nutzen-/ Kostenvergleich standgehalten hätte, nun zumindest noch einmal geprüft werden. Mit Sorge sehen wir weiterhin die Ausweitung der Aufgaben der gematik und damit einhergehend die Gefahr einer unangemessenen Ausweitung der Regelungsbefugnisse.“

Jürgen Hohnl, IKK e.V. Geschäftsführer, zur Beratung einer Nationalen Diabetes-Strategie im Bundestag

Statement Jürgen Hohnl, IKK e.V.-Geschäftsführer, anlässlich der morgigen Beratungen zur Nationalen Diabetes-Strategie im Deutschen Bundestag

„Die Bekämpfung der sogenannten Volkskrankheiten zählt zu den wichtigsten Handlungsfeldern im Gesundheitswesen: Die Innungskrankenkassen begrüßen deshalb sehr, dass die Koalitionsparteien sowie BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN morgen eine Nationale Diabetes Strategie auf die Gleise bringen wollen. Hoffen wir, dass dies im nunmehr dritten (!!) Anlauf gelingt.

Deutschland hat rund sieben Millionen Betroffene. Bis 2040 werden circa 12 Millionen Menschen erkrankt sein. Es ist unverständlich, dass es die deutsche Politik bislang nicht vermocht hat, hier konsequent eine Handlungsstrategie zu etablieren und umzusetzen. Wir haben uns im Frühjahr 2019 auf unserer Plattform Gesundheit mit diesem Thema beschäftigt und haben mit anderen Experten über Lösungswege diskutiert: Neben einer zielgruppenadäquaten Ausrichtung und abgestuften Nutzung von Maßnahmen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention sehen wir eine stärkere Vernetzung und Kooperation zwischen der stationären und ambulanten Versorgung, zwischen Ärzten, sonstigen Leistungserbringern sowie den Gesundheitsberufen als geeignetes Instrument, um die Versorgung effektiv zu verbessern.“

IKK e.V.-Geschäftsführer Jürgen Hohnl zur 2./3. Lesung des IPReG

Statement Jürgen Hohnl, IKK e.V.-Geschäftsführer, anlässlich der 2./3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG):

„Der Ansatz des GKV-IPReG, Beatmungspatienten durch entsprechende Maßnahmen von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen und damit ein unabhängiges Leben zu ermöglichen, ist ohne Abstriche zu unter-stützen. Positiv ist auch, dass durch die Überarbeitung des Gesetzentwurfs nun den besonderen Bedürfnissen zum Beispiel von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf eine häusliche Versorgung Rechnung getragen wird. Es besteht nun die Möglichkeit, seit langem bekannte Qualitätsdefizite in der Versorgung anzugehen und Lücken, die in der Vergangenheit für Abrechnungsbetrug genutzt wurden, zu schließen. Die Schaffung einer bundesweiten Betrugspräventions-Datenbank würde diese Option noch ergänzen!“

IKK e.V.-Geschäftsführer Jürgen Hohnl zur Corona-Warn-App

"Ich begrüße den Launch der offiziellen deutschen Corona-Warn-App heute morgen. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Wichtig für mich ist und bleibt dabei die Freiwilligkeit der Nutzung. Anonymität, Datensicherheit, Transparenz und Freiwilligkeit sind wichtige Aspekte, um die Akzeptanz der Corona-Warn-App in der Bevölkerung zu fördern. Auch ich bin dabei und habe mir die App heute morgen heruntergeladen. Gleichzeitig aber gilt zu beachten, dass sie kein Freifahrtschein ist: Jedem muss bewusst sein, dass Abstandsregeln ebenso wie Hygienemaßnahmen dringend weiter eingehalten werden müssen, um die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten.“

Ihre Ansprechpartnerin

Iris Kampf

M.A. / MBA Entrepreneurship

+49 30 202491-32

iris.kampf@ikkev.de

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