Kurz gesagt

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der 2./3. Lesung des PDSG

„Wir unterstützen aus Überzeugung das Ziel des Gesetzgebers, die Digitalisierung im Gesundheits-wesen voranzubringen. Das PDSG beinhaltet die richtigen und wichtigen Grundlagen für den Start der elektronischen Patientenakte als wesentlicher Bestandteil eines modernen digitalen Gesundheitssystems und stärkt die Souveränität der Versicherten sowie deren Bedürfnis nach Datenschutz und Datensicherheit. Wir begrüßen, dass die Beratungsrechte der Krankenkassen ausgeweitet werden und es nun erlaubt ist, Versicherten zum Beispiel zielgenaue Präventions- und Vorsorgeangebote anzubieten. Darüber hinaus ist positiv, dass Gesundheitsterminals, deren Aufstellung keinem Nutzen-/ Kostenvergleich standgehalten hätte, nun zumindest noch einmal geprüft werden. Mit Sorge sehen wir weiterhin die Ausweitung der Aufgaben der gematik und damit einhergehend die Gefahr einer unangemessenen Ausweitung der Regelungsbefugnisse.“

Jürgen Hohnl, IKK e.V. Geschäftsführer, zur Beratung einer Nationalen Diabetes-Strategie im Bundestag

Statement Jürgen Hohnl, IKK e.V.-Geschäftsführer, anlässlich der morgigen Beratungen zur Nationalen Diabetes-Strategie im Deutschen Bundestag

„Die Bekämpfung der sogenannten Volkskrankheiten zählt zu den wichtigsten Handlungsfeldern im Gesundheitswesen: Die Innungskrankenkassen begrüßen deshalb sehr, dass die Koalitionsparteien sowie BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN morgen eine Nationale Diabetes Strategie auf die Gleise bringen wollen. Hoffen wir, dass dies im nunmehr dritten (!!) Anlauf gelingt.

Deutschland hat rund sieben Millionen Betroffene. Bis 2040 werden circa 12 Millionen Menschen erkrankt sein. Es ist unverständlich, dass es die deutsche Politik bislang nicht vermocht hat, hier konsequent eine Handlungsstrategie zu etablieren und umzusetzen. Wir haben uns im Frühjahr 2019 auf unserer Plattform Gesundheit mit diesem Thema beschäftigt und haben mit anderen Experten über Lösungswege diskutiert: Neben einer zielgruppenadäquaten Ausrichtung und abgestuften Nutzung von Maßnahmen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention sehen wir eine stärkere Vernetzung und Kooperation zwischen der stationären und ambulanten Versorgung, zwischen Ärzten, sonstigen Leistungserbringern sowie den Gesundheitsberufen als geeignetes Instrument, um die Versorgung effektiv zu verbessern.“

IKK e.V.-Geschäftsführer Jürgen Hohnl zur 2./3. Lesung des IPReG

Statement Jürgen Hohnl, IKK e.V.-Geschäftsführer, anlässlich der 2./3. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG):

„Der Ansatz des GKV-IPReG, Beatmungspatienten durch entsprechende Maßnahmen von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen und damit ein unabhängiges Leben zu ermöglichen, ist ohne Abstriche zu unter-stützen. Positiv ist auch, dass durch die Überarbeitung des Gesetzentwurfs nun den besonderen Bedürfnissen zum Beispiel von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf eine häusliche Versorgung Rechnung getragen wird. Es besteht nun die Möglichkeit, seit langem bekannte Qualitätsdefizite in der Versorgung anzugehen und Lücken, die in der Vergangenheit für Abrechnungsbetrug genutzt wurden, zu schließen. Die Schaffung einer bundesweiten Betrugspräventions-Datenbank würde diese Option noch ergänzen!“

IKK e.V.-Geschäftsführer Jürgen Hohnl zur Corona-Warn-App

"Ich begrüße den Launch der offiziellen deutschen Corona-Warn-App heute morgen. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Wichtig für mich ist und bleibt dabei die Freiwilligkeit der Nutzung. Anonymität, Datensicherheit, Transparenz und Freiwilligkeit sind wichtige Aspekte, um die Akzeptanz der Corona-Warn-App in der Bevölkerung zu fördern. Auch ich bin dabei und habe mir die App heute morgen heruntergeladen. Gleichzeitig aber gilt zu beachten, dass sie kein Freifahrtschein ist: Jedem muss bewusst sein, dass Abstandsregeln ebenso wie Hygienemaßnahmen dringend weiter eingehalten werden müssen, um die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten.“

Jürgen Hohnl anlässlich der Verabschiedung des Patientendatenschutzgesetzes im Kabinett

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der Verabschiedung des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) im Kabinett: „Die Innungskrankenkassen begrüßen die grundsätzliche Richtung des PDSG. Damit sind endlich die Grundlagen für den Start der elektro-nischen Patientenakte als wesentlicher Bestandteil eines modernen digitalen Gesundheitssystems gegeben. Der Versicherte erhält nun endlich einen ersten wahrnehmbaren Zusatznutzen aus der Telematikinfrastruktur. Dafür sind wir auch bereit, die durchaus nicht geringen Kosten für die Befüllung der elektronischen Gesundheitsakte zusätzlich zu tragen. Doch ist der angedachte Zeitpunkt der ePA-Einführung zum 1.1.2021 nun angesichts der aktuellen Corona-Pandemie und der damit einhergehenden anderen Themen aus unserer Sicht zu ambitioniert. Ein Überdenken des Startpunktes wäre mehr als sinnvoll!“

Jürgen Hohnl anlässlich der Verabschiedung des GKV-FKG

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der Verabschiedung des GKV-FKG: „Was bleibt nach der 2./3. Lesung des GKV-FKG? Hoffnung, dass durch die Reform des Morbi-RSA endlich wieder ein fairer Wettbewerb zwischen den Kassen möglich wird, auch wenn der Gesetzgeber es versäumt hat, mit einer Übergangs-regelung die finanziellen Verwerfungen kurzfristig zu reduzieren, statt über eine erzwungene Abschmelzung von Rücklagen den Preiswettbewerb noch einmal zu befeuern. Beruhigung, dass die ursprünglich geplanten Eingriffe in die Struktur und Rechte der Selbstverwaltung nicht zum Tragen gekommen sind. Sorge, weil der Gesetzgeber sowohl mit der Aufhebung der Haftungs-verbünde wie mit der Ausgestaltung des sog. Lenkungs- und Koordinierungsausschusses versucht, einen Keil zwischen die Kassen zu treiben.“

Hans-Jürgen Müller anlässlich der abschließenden Befassung des Bundestages mit dem MDK-Reformgesetz

Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., anlässlich der abschließenden Befassung des Bundestages mit dem MDK-Reformgesetz: „Trotz Nachbesserungen u.a. bei der Prüfungsquote der Krankenhausabrechnung oder der Sanktionierung von Falschabrechnungen bleibt der Umgang mit der Selbstverwaltung ein Ärgernis! Die Regelungen wurden nur scheinbar entschärft. Künftig wird es nicht möglich sein Vertreter*innen mit einer GKV-Expertise für den Verwaltungsrat des MD-Bund zu benennen - obwohl die Richtlinien zur Begutachtung und damit auch die Leistungsgewährung zukünftig vom MD Bund beschlossen werden sollen! Gleichzeitig darf kein Vertreter mit der Expertise aus der Arbeit des Medizinischen Dienstes in den Verwaltungsrat des GKV-SV gewählt werden. Das schwächt die Kompetenz der Selbstverwaltung!“

Jürgen Hohnl anlässlich der Anhörung zum Digitalen-Versorgungs-Gesetz

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der Anhörung zum Digitalen-Versorgungs-Gesetz: „Die Digitalisierung ist zweifelsohne eine der wichtigsten Herausforderungen im Gesundheitswesen. Das DVG bringt diese Entwicklung in vielen Punkten voran. Ein Meilenstein wäre dabei die elektronische Patientenakte, die zum Herzstück der Digitalisierung werden könnte. Umso wichtiger ist es, dass die jetzt im Paket noch ausgesparten Regelungen zur ePA nachgeholt werden.

Kritisch sehen die Innungskrankenkassen das Verfahren zur Erstattungsfähigkeit digitaler Anwendungen. Wir wollen Verantwortung übernehmen. Es kann deshalb nicht sein, dass die Kassen zwar finanzieren müssen, aber keine Mitsprache haben!“

Jürgen Hohnl anlässlich der Anhörung zum Entwurf des MDK-Reformgesetzes

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der Anhörung zum Entwurf des MDK-Reformgesetzes: „Die Innungskrankenkassen begrüßen, dass es bei der Anbindung der Medizinischen Dienste an die Krankenkassen bleiben soll. Die Regelung, dass keine aktiven Verwaltungsräte in die Gremien der MD gewählt werden dürfen, ist jedoch kontraproduktiv und wird von uns strikt abgelehnt. Ebenso kritisch ist die Abkopplung des MD Bund vom GKV-Spitzenverband. Des Weiteren verwehren sich die IKKn gegen die vorgesehenen Prüfquoten für Krankenhausrechnungen. Bevor die Maßnahmen zur Verbesserung der Abrechnungsqualität nicht greifen, kann es keine pauschale Absenkung auf eine Quote geben. Durch diese Regelung würden den Kassen rund 1,2 Mrd. Euro an Mehrkosten allein in 2020 entstehen.“

Jürgen Hohnl zum Kabinettsentwurf des Fairen-Kassenwettbewerbs-Gesetzes

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung: „Der heute vorgelegte Kabinettsentwurf deckt sich im Wesentlichen mit unseren Erwartungen aus dem Referentenentwurf Wir begrüßen das weiterhin stimmige RSA-Gesamtpaket. Irritiert sind wir allerdings, dass das einheitliche Aufsichtshandeln nur via „Bypass'' realisiert werden soll. Ob die Konkretisierung des Erfahrungsaustauschs der Aufsichtsbehörden tatsächlich das Handeln stärken wird, bleibt abzuwarten. Sehr positiv bewerten die lnnungskrankenkassen, dass die Bundesregierung an der Besetzung des GKV-Verwaltungsrats mit ehrenamtlichen Delegierten nun doch nicht ruckelt. Ein gutes Signal an und für die Selbstverwaltung!"

Ihre Ansprechpartnerin

Iris Kampf

M.A. / MBA Entrepreneurship

+49 30 202491-32

iris.kampf@ikkev.de

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