IKK e.V.-Geschäftsführer Jürgen Hohnl zur Corona-Warn-App
"Ich begrüße den Launch der offiziellen deutschen Corona-Warn-App heute morgen. Sie ist ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Wichtig für mich ist und bleibt dabei die Freiwilligkeit der Nutzung. Anonymität, Datensicherheit, Transparenz und Freiwilligkeit sind wichtige Aspekte, um die Akzeptanz der Corona-Warn-App in der Bevölkerung zu fördern. Auch ich bin dabei und habe mir die App heute morgen heruntergeladen. Gleichzeitig aber gilt zu beachten, dass sie kein Freifahrtschein ist: Jedem muss bewusst sein, dass Abstandsregeln ebenso wie Hygienemaßnahmen dringend weiter eingehalten werden müssen, um die Infektionsgefahr so gering wie möglich zu halten.“
16.06.2020
Jürgen Hohnl anlässlich der Verabschiedung des Patientendatenschutzgesetzes im Kabinett
Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der Verabschiedung des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) im Kabinett: „Die Innungskrankenkassen begrüßen die grundsätzliche Richtung des PDSG. Damit sind endlich die Grundlagen für den Start der elektro-nischen Patientenakte als wesentlicher Bestandteil eines modernen digitalen Gesundheitssystems gegeben. Der Versicherte erhält nun endlich einen ersten wahrnehmbaren Zusatznutzen aus der Telematikinfrastruktur. Dafür sind wir auch bereit, die durchaus nicht geringen Kosten für die Befüllung der elektronischen Gesundheitsakte zusätzlich zu tragen. Doch ist der angedachte Zeitpunkt der ePA-Einführung zum 1.1.2021 nun angesichts der aktuellen Corona-Pandemie und der damit einhergehenden anderen Themen aus unserer Sicht zu ambitioniert. Ein Überdenken des Startpunktes wäre mehr als sinnvoll!“
01.04.2020
Jürgen Hohnl anlässlich der Verabschiedung des GKV-FKG
Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der Verabschiedung des GKV-FKG: „Was bleibt nach der 2./3. Lesung des GKV-FKG? Hoffnung, dass durch die Reform des Morbi-RSA endlich wieder ein fairer Wettbewerb zwischen den Kassen möglich wird, auch wenn der Gesetzgeber es versäumt hat, mit einer Übergangs-regelung die finanziellen Verwerfungen kurzfristig zu reduzieren, statt über eine erzwungene Abschmelzung von Rücklagen den Preiswettbewerb noch einmal zu befeuern. Beruhigung, dass die ursprünglich geplanten Eingriffe in die Struktur und Rechte der Selbstverwaltung nicht zum Tragen gekommen sind. Sorge, weil der Gesetzgeber sowohl mit der Aufhebung der Haftungs-verbünde wie mit der Ausgestaltung des sog. Lenkungs- und Koordinierungsausschusses versucht, einen Keil zwischen die Kassen zu treiben.“
13.02.2020
Hans-Jürgen Müller anlässlich der abschließenden Befassung des Bundestages mit dem MDK-Reformgesetz
Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., anlässlich der abschließenden Befassung des Bundestages mit dem MDK-Reformgesetz: „Trotz Nachbesserungen u.a. bei der Prüfungsquote der Krankenhausabrechnung oder der Sanktionierung von Falschabrechnungen bleibt der Umgang mit der Selbstverwaltung ein Ärgernis! Die Regelungen wurden nur scheinbar entschärft. Künftig wird es nicht möglich sein Vertreter*innen mit einer GKV-Expertise für den Verwaltungsrat des MD-Bund zu benennen - obwohl die Richtlinien zur Begutachtung und damit auch die Leistungsgewährung zukünftig vom MD Bund beschlossen werden sollen! Gleichzeitig darf kein Vertreter mit der Expertise aus der Arbeit des Medizinischen Dienstes in den Verwaltungsrat des GKV-SV gewählt werden. Das schwächt die Kompetenz der Selbstverwaltung!“
07.11.2019
Jürgen Hohnl anlässlich der Anhörung zum Digitalen-Versorgungs-Gesetz
Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der Anhörung zum Digitalen-Versorgungs-Gesetz: „Die Digitalisierung ist zweifelsohne eine der wichtigsten Herausforderungen im Gesundheitswesen. Das DVG bringt diese Entwicklung in vielen Punkten voran. Ein Meilenstein wäre dabei die elektronische Patientenakte, die zum Herzstück der Digitalisierung werden könnte. Umso wichtiger ist es, dass die jetzt im Paket noch ausgesparten Regelungen zur ePA nachgeholt werden.
Kritisch sehen die Innungskrankenkassen das Verfahren zur Erstattungsfähigkeit digitaler Anwendungen. Wir wollen Verantwortung übernehmen. Es kann deshalb nicht sein, dass die Kassen zwar finanzieren müssen, aber keine Mitsprache haben!“
16.10.2019
Jürgen Hohnl anlässlich der Anhörung zum Entwurf des MDK-Reformgesetzes
Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der Anhörung zum Entwurf des MDK-Reformgesetzes: „Die Innungskrankenkassen begrüßen, dass es bei der Anbindung der Medizinischen Dienste an die Krankenkassen bleiben soll. Die Regelung, dass keine aktiven Verwaltungsräte in die Gremien der MD gewählt werden dürfen, ist jedoch kontraproduktiv und wird von uns strikt abgelehnt. Ebenso kritisch ist die Abkopplung des MD Bund vom GKV-Spitzenverband. Des Weiteren verwehren sich die IKKn gegen die vorgesehenen Prüfquoten für Krankenhausrechnungen. Bevor die Maßnahmen zur Verbesserung der Abrechnungsqualität nicht greifen, kann es keine pauschale Absenkung auf eine Quote geben. Durch diese Regelung würden den Kassen rund 1,2 Mrd. Euro an Mehrkosten allein in 2020 entstehen.“
14.10.2019
Jürgen Hohnl zum Kabinettsentwurf des Fairen-Kassenwettbewerbs-Gesetzes
Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung: „Der heute vorgelegte Kabinettsentwurf deckt sich im Wesentlichen mit unseren Erwartungen aus dem Referentenentwurf Wir begrüßen das weiterhin stimmige RSA-Gesamtpaket. Irritiert sind wir allerdings, dass das einheitliche Aufsichtshandeln nur via „Bypass'' realisiert werden soll. Ob die Konkretisierung des Erfahrungsaustauschs der Aufsichtsbehörden tatsächlich das Handeln stärken wird, bleibt abzuwarten. Sehr positiv bewerten die lnnungskrankenkassen, dass die Bundesregierung an der Besetzung des GKV-Verwaltungsrats mit ehrenamtlichen Delegierten nun doch nicht ruckelt. Ein gutes Signal an und für die Selbstverwaltung!"
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