18.08.2014 Mitglieds-IKKn
Lübeck/Rostock, 18. August 2014 - Die IKK Nord informiert: Die Partner der eGK haben sich darauf verständigt, dass ab dem 01.01.2015 ausschließlich die elekÂtronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen gilt. Ab dem genannten Zeitpunkt spielt dann auch das aufgedruckte Gültigkeitsende der alten Krankenversicherungskarte (KVK) keine Rolle mehr.
„Damit ist Klarheit geschaffen, um das ambitionierte Projekt weiter voranzutreiben“, so Ralf Hermes, Vorstand der IKK Nord. Derzeit könne man davon ausgehen, dass nur noch zwei bis drei Prozent der Versicherten der gesetzlichen KrankenÂversicherung nicht im Besitz der eGK sind. Ralf Hermes ergänzt: „Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. BeispielsÂweise haben einige Versicherte noch kein Lichtbild eingereicht. Wir bieten unseren Versicherten einen unkomplizierten LichtÂbild-Service vor Ort an.“
Seit dem 01.01.2014 gilt grundsätzlich die eGK als Nachweis für die Berechtigung der Inanspruchnahme von Leistungen. Im Vergleich zur alten Versichertenkarte bringt derzeit das Foto der Versicherten einen ersten Mehrnutzen - es schützt vor Kartenmissbrauch. Künftig soll die eGK deutlich mehr können, z.B. soll sie die VersichertenstammÂdaten managen.