Dortmund, 04.05.2015 – Die Bundesregierung plant, schwerkranken Menschen zur Linderung ihrer Schmerzen künftig Cannabis auf Kosten der Krankenkassen zukommen zu lassen. BIG direkt gesund begrüßt diesen Vorstoß.
„Wenn andere Therapiemöglichkeiten der Schmerzlinderung versagt haben, sind Cannabinoide eine letzte Möglichkeit, den Menschen ihr Leiden erträglicher zu machen. Unseren Versicherten eröffnen wir gern diesen Weg“, sagt Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der BIG direkt gesund.
Voraussetzung ärztliche Verschreibung
Der Gesetzentwurf zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften soll schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, das Leben erleichtern. Nach entsprechender Indikationsstellung durch die Ärztin oder den Arzt soll ihnen ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten.
Begleitforschung sehr sinnvoll
Eine richtige Weichenstellung von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sei in diesem Zusammenhang, eine Begleitforschung auf den Weg zu bringen. „Die derzeitige Studienlage ist noch eher dürftig“, weiß Kaetsch. Vorliegende Studien zeigten, dass Cannabinoide in vielen Fällen nur sehr schwach schmerzlindernd wirksam seien. „Bei einigen Patienten schlägt Cannabis hingegen gut an. Warum die Substanz von Mensch zu Mensch so unterschiedlich wirkt, ist noch unklar.“
Wie bei allen anderen schmerztherapeutischen Verfahren auch, sei ein solches Therapieverfahren immer im Kontext einer multimodalen – also kombinierten und interdisziplinären - Schmerztherapie und nicht als isoliertes Therapieverfahren anzuwenden, betont der BIG-Vorstand.
Keine grundsätzliche Freigabe der Droge Cannabis
Gegen eine grundsätzliche Legalisierung von Cannabis spricht sich Kaetsch deutlich aus: „Man darf Cannabis auf keinen Fall verharmlosen. Cannabis ist eine Droge. Menschen können davon abhängig werden. Es drohen in Einzelfällen Angststörungen und Psychosen.“