27.07.2016 Mitglieds-IKKn
„Die im Gesetzentwurf vorgesehene Präparat bezogene jährliche Umsatzgrenze von 250 Millionen Euro, ab der der mit den Kassen verhandelte Erstattungsbetrag gilt, ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Die gewählte Umsatzgrenze ist jedoch viel zu hoch angesetzt. Eine echte Ersparnis wäre der mit den Kassen verhandelte niedrigere Erstattungspreis ab dem ersten Tag der Markteinführung gewesen“, betont Prof. Loth. Auch betrifft diese Regelung nur sehr wenige, sehr teure Präparate auf dem Markt und tauge daher nicht als Kostenbremse, so Prof. Loth weiter. Von fast 40 Wirkstoffen, die im Jahr 2015 zugelassen wurden, waren in Deutschland nur drei Präparate auf dem Markt, für die diese Regelung Anwendung gefunden hätte. Arzneimittelkosten machten einen Anteil von rund 17 Prozent an den gesamten Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in 2015 aus.
„Neue Arzneimittel sind einer der wesentlichen Ausgabentreiber in der GKV. Der Gesetzgeber hat das Ziel verfehlt, eine wirksame Kostenbremse einzubauen. Am Ende sind es die Beitragszahler, auf deren Rücken hohe Gewinnspannen der Hersteller abgewälzt werden“, ergänzt Dr. Lutz Hager, Geschäftsführer der IKK Südwest. Denn die Pharmaindustrie darf laut Gesetzentwurf auch weiterhin für ein Jahr nach Einführung eines neuen Medikaments ihre Preise frei festlegen; das hatte in der Vergangenheit oftmals zu so genannten „Mondpreisen“ geführt, die den Herstellern sehr hohe Gewinnspannen sicherten.
Auch in weiteren Bereichen kommen Mehrkosten auf die Beitragszahler zu. So werden 100 Millionen Euro an zusätzlichen Ausgaben durch die geplante Erhöhung der Vergütung der Apotheken bei Standardrezepturen und Arzneimitteln mit hohem Dokumentationsaufwand prognostiziert. Darüber hinaus werden die Einnahmen aus der geplanten Verlängerung des Preismoratoriums für Arzneimittel bis zum Jahr 2022 durch die Einführung eines Inflationsausgleichs geschmälert.
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