IKK BB und KVBB beenden Gerichtsverfahren über die Arzthonorare seit 2013: Honorarvolumen steht endlich fest
Potsdam, 16. Januar 2017 - Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) haben ihr Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg beigelegt, dies verkündeten sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Bei dem Verfahren ging es darum, dass eine vom Landesschiedsamt 2013 festgesetzte Regelung der Anteilsfinanzierung vereinbarter Honorare auf Kassenseite strittig gestellt wurde.
Das Gericht entschied nun, dass neben einer finanziellen Kompensation für die IKK BB die KVBB sich dafür einsetzt, die ärztliche Vergütung zukünftig morbiditätsgerecht auf die Krankenkassen zu verteilen. Im Gegenzug zieht die IKK BB ihre Klage gegen die Entscheidung des Landesschiedsamtes zurück.
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