08.10.2018   BLIKKWINKEL

BLIKKWINKEL 3/2018 erschienen

In der dritten Ausgabe 2018 des IKK-Newsletters BLIKKWINKEL stehen die geplanten Gesetzgebungen und ihrer Reglungen im Vordergrund. Im Schwerpunktthema dieser Ausgabe geht es dieses Mal um die Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Innungskrankenkassen würden begrüßen, diese wieder nach hinten zu verlegen. Die Gründe für eine Rückverlegung der Zahlung auf den 15. des Folgemonats  - statt auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats - liegen auf der Hand: Es würde den Bürokratieaufwand abbauen und die Liquidität der Unternehmen wieder erhöhen.

Positiv wird der Kabinettentwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) in seinen Grundzügen bewertet. Kritik üben die Innungskrankenkassen nur an der partiellen Aufhebung der Budgetierung bei der ärztlichen Vergütung. Dieses Thema greifen die Vorstände des IKK e.V., Hans-Jürgen Müller und Hans Peter Wollseifer, in ihrem Editorial auf. Der Geschäftsführer des IKK e.V., Jürgen Hohnl, äußert seine Sicht auf das GKV-TSVG im Hinblick auf die Impfstoffversorgung.

Weitere Themen: Wir berichten von der gemeinsamen Pressekonferenz mit vdek und BKK DV zur Zukunft der GKV-Finanzarchitektur und laden herzlich zur 19. Plattform Gesundheit zum Thema "Morbi-RSA" ein. Mehr erfahren Sie im aktuellen BLKKWINKEL 3/2018.