19.04.2016 Pressemitteilung Pressekonferenz
293 Millionen Euro haben die gesetzlichen Krankenkassen für Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung im Jahr 2014 ausgegeben. Und es wird künftig noch mehr. Das Präventionsgesetz legt von 2016 jährlich einen Mindestbetrag von sieben Euro pro Versicherten fest. Bisher waren es 4,16 Euro. Aus zahlreichen Studien ist bekannt: Präventive Maßnahmen haben einen medizinischen Nutzen. Bewegung, gesunde Ernährung und gezielte sportliche Betätigung beugen Übergewicht, Diabetes Typ2 und Herzerkrankungen vor. Und auch die Volkswirtschaft profitiert.
Doch finanziell lohnt sich Prävention für die Krankenkassen nicht, so ein von den Innungskrankenkassen in Auftrag gegebenes Gutachten. Im Gegenteil: Die Kasse, die auf wirkungsvolle Gesundheitsförderung setzt, wird finanziell benachteiligt.
Dieses Gutachten wurde in einer Pressekonferenz am 19. April 2016 vorgestellt. Die Unterlagen finden Sie hier einzeln oder als gesamte Pressemappe zum Download.