Berlin, 20. Januar 2017. Die Vorstandsvorsitzenden des IKK e.V. sprechen sich dafür aus, das „Selbstverwaltungsstärkungs-gesetz“ (SVSG) noch einmal intensiv zu beraten. Sie unterstützen damit die Forderung der gesund-heitspolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, hier noch einmal genau zu prüfen, ob das Gesetz das richtige Mittel ist, um auf die in der ärztlichen Selbstverwaltung aufgetrete-nen Probleme zu reagieren.
Hintergrund sind die Äußerungen während einer Veranstaltung des GKV-Spitzenverbandes am ver-gangenen Mittwoch, wonach das SVSG in nicht notwendiger Weise die Rechte der Selbstverwaltung pauschal beschneidet.
„Die soziale Selbstverwaltung ist eines der tragenden Prinzipien unseres Sozialsystems. Mit dem Gesetzentwurf wird dieses Prinzip weiter ausgehöhlt, statt es zu stärken“, sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Wir begrüßen, dass in der Politik offenbar angekommen ist: Auch mit dem schon deutlich abgeschwächten Gesetzentwurf wird der sozialen Selbstverwaltung weiterhin ein Bärendienst erwiesen. Das System des sozialpartnerschaftlichen Interessensausgleichs funktioniert und bedarf keiner externen Korrektur“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.
20.01.2017
IKK e.V.
Pressemitteilung