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Die Weichen für eine Verbesserung der Termin- und Wartezeitsituation sind mit dem Gesetzentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in die richtige Richtung gestellt. Die Innungskrankenkassen begrüßen dies ausdrücklich. Kritisch sehen sie jedoch die in den Änderungsanträgen weiter fortschreitende Untergrabung der Selbstverwaltungskompetenzen. Für die Innungskrankenkassen wird dies vor allem an der geplanten Umstrukturierung der gematik sowie dem ursprünglich verfolgten Plan einer Generalermächtigung des Ministeriums zur Übersteuerung von Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sichtbar. Auch wenn der ursprüngliche Vorschlag schlussendlich keinen Eingang in die gesammelten Änderungsanträge fand, aber die Richtung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wird deutlich, sind sich die Innungskrankenkassen sicher.
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