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Berlin, 14. Dezember 2016 - Vertreter von Betriebs-, Ersatz -, Innungskrankenkassen und der KNAPPSCHAFT zeigen sich angesichts der Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) irritiert. Die Forderung des Bundesrates, die Kodierung der ambulanten Diagnosen gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Manipulationsanfälligkeit des Morbi-RSA, nach einheitlichen Kriterien erfolgen zu lassen, wurde von der Bundesregierung als „Überregulierung“ abgelehnt.
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