06.01.2009 Pressemitteilung
Gerade für Versicherte, die zum Jahreswechsel durch den einheitlichen Beitragssatz extrem belastet worden seien, könnte diese Streichung des Zusatzbeitrages eine spürbare Entlastung darstellen.
Allerdings könne dies nach Auffassung von Fabri und Müller nur eine erste Maßnahme im Rahmen eines Konjunkturpaketes sein. Überdies sei es notwendig, dass für arbeitslose Versicherte durch die öffentliche Hand endlich kostendeckende Beitragssätze gezahlt werden. Derzeit überweist die Bundesagentur für Arbeit den Kassen für jedes arbeitslose Mitglied einen pauschalen Betrag von 113 €. Diese Summe ist selbst nach Auffassung der Bundesregierung zu niedrig. Eine Anhebung auf mindestens 170 € brächte den Krankenkassen eine deutliche Mehreinnahme von über 2 Mrd. € im Jahr, die sich auf den allgemeinen Beitragssatz auswirken würde. Und wenn dann noch die öffentliche Hand ihren Verpflichtungen im Krankenhausbereich nachkäme und den Investitionsstau auflöste, seien dies sinnvolle Maßnahmen, um die Konjunktur zu beleben.