25.11.2010 IKK e.V. Pressemitteilung
Berlin, 25.11.2010 - Die Innungskrankenkassen (IKK) wehren sich dagegen, dass privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zwangsverpflichtet werden. „Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will ihren Haushalt zu Lasten der GKV sanieren – mit uns nicht“, sagt Hans-Jürgen Müller, versichertenseitiger Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. und Vorsitzender des Verwaltungsrates der IKK gesund plus.
Wie heute bekannt wurde, will von der Leyen einen entsprechenden Änderungsantrag in die laufenden Beratungen über die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze einbringen. Ihr Vorschlag beinhaltet, dass privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II automatisch bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind. „Das ist eindeutig ein weiterer Verschiebebahnhof zu Lasten der GKV, mit Solidarität hat das nichts mehr zu tun“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende des IKK e.V., der Interessenvertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene.
Nach Aussage von Müller liegt in dem Vorschlag „viel Zündstoff“. Grund ist, dass bereits jetzt die Zuweisungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II die tatsächlichen Ausgaben nicht decken. Bislang erhalten die Kassen für jedes dieser Mitglieder eine Zuweisung von 126 Euro. Kostendeckend wäre jedoch ein Beitrag von etwa 260 Euro. Die Solidargemeinschaft der GKV finanziert also bereits jetzt die bestehende Finanzierungslücke in der Arbeitslosenversicherung. Durch die geplante Zwangsversicherung der privat versicherten ALG II-Bezieher in der GKV, würde sich dieser Umstand weiter verstärken. Das Bundessozialgericht wird im kommenden Januar entscheiden, ob die Jobcenter die Zusatzkosten bei der PKV übernehmen sollen. „Frau von der Leyen soll sich dann mit der PKV einigen und nicht das Problem auf die GKV abwälzen“, untermauert Müller.