29.07.2015 IKK e.V. Pressemitteilung
Berlin, 29. Juli 2015. Die Innungskrankenkassen begrüßen das Gesetz der Bundesregierung zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen, das heute im Kabinett verabschiedet wurde. „Mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen ist die erfolgreiche Verfolgung von korruptiven Praktiken endlich möglich, dafür haben sich die Innungskrankenkassen seit Jahren eingesetzt“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.
„Patienten müssen darauf vertrauen können, dass sich die Behandlung nur nach medizinischen Aspekten richtet und sie nicht durch sachfremde, finanzielle Interessen der Beteiligten überlagert wird“, ergänzt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Das ist auch im Interesse der Ärzte, die auch bisher schon unabhängig und zum Wohle ihrer Patienten gearbeitet haben“, betonen Wollseifer und Müller.
Positiv werten die Innungskrankenkassen, dass mit der Festlegung im Strafgesetzbuch alle Angehörigen der akademischen und nicht-akademischen Heilberufe erfasst werden – und zwar unabhängig davon, ob sie angestellt oder freiberuflich tätig sind. Die differenzierte Betrachtung von Bestechlichkeit (passiv) und Bestechung (aktiv) ist ein weiterer Punkt, den die Innungskrankenkassen gefordert haben und begrüßen.
Nach Aussage des Geschäftsführers des IKK e.V., Jürgen Hohnl, sind noch weitere Schritte erforderlich: Es fehlen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, um die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen zu forcieren. Die Länder sind hier gefordert. „Die Erfahrungen aus den bisherigen Verfahren haben zudem gezeigt, dass Kronzeugen-Regelungen sinnvoll sind“, betont Hohnl. Deshalb sprechen sich die Innungskrankenkassen für deren Einführung aus.