26.10.2016 Pressemitteilung
Berlin, 26. Oktober 2016 - „Die Innungskrankenkassen begrüßen das gestern gefällte Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG). Damit sind nunmehr die erheblichen finanziellen Unsicherheiten für die Krankenkassen für die Ausgleichsjahre 2013 und 2014 behoben, die sich aus dem Urteil des Landessozialgerichtes NRW ergeben hätten. Das BSG hat klargestellt, dass erst der Jahresausgleich, der zum Ende des auf das Ausgleichsjahr folgenden Jahres durchgeführt wird, Bestandsschutz genießt, während die vorherigen Grundlagenbescheide lediglich vorläufigen Charakter besitzen.
Die Innungskrankenkassen befürworten, dass die Rückwirkung der Sonderregelung damit auch gerichtlich legitimiert ist, denn sie war Teil eines Gesamtpaketes und stand im Zusammenhang mit der gerichtlich erstrittenen Neuberechnung der Leistungsausgaben von Verstorbenen. Es ist nicht zielführend, wenn die Debatte über die Weiterentwicklung des Morbi-RSA vor den Gerichten geführt wird. So ist kein tragfähiger Konsens zu erzielen. Es gilt, politische Lösungen zu finden. Die Politik ist am Zuge.“