08.11.2017 | 15:30 – 18:15 Uhr Plattform Gesundheit
Sie hat eine über hundertjährige Tradition und ist Garant für sachgerechte Entscheidungen und Versichertennähe – die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Ihre Gremien sind quasi die Parlamente der gesetzlichen Kranken, Renten und Unfallversicherung.Ihre Arbeit ist wichtiger denn je. In der gesetzlichen Krankenversicherung beispielsweise entscheiden die Verwaltungsräte nicht nur über den Haushalt, sondern sind auch zuständig für Satzungsleistungen und Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung. Und dennoch lag die Wahlbeteiligung bei den gerade stattgefundenen Sozialwahlen nur bei 30 Prozent. Bereits im Vorfeld wurde deshalb viel diskutiert über Ursache und Wirkung.Obwohl niemand das Prinzip Selbstverwaltung dabei ernsthaft in Frage stellt, ist sie Gegenstand andauernder Debatten: Sie arbeitet angeblich zu langsam, zu ineffzient oder weist Defizite in der Kommunikation auf. Dagegen klagen die Selbstverwalter ihrerseits über zunehmende Bevormundung durch politische Entscheidungen. Auf der einen Seite gewinnen Patientenvertreter an Bedeutung und treten in Konkurrenz zu den Versichertenvertretern. Auf der anderen Seite greift der Staat zunehmend in die Rechte der Selbstverwaltung ein, zuletzt mit dem sog. GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz.Spürbar schränkt der Gesetzgeber nun die Delegation von Aufgaben und Verantwortungsbereichen an die Träger ein. Das gilt für die soziale und auch für die gemeinsame Selbstverwaltung. Spielräume werden mehr und mehr genommen. Deutet sich hier ein Paradigmenwechsel an?
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