10 Jahre IKK e.V. – 10 „Plattform-Gesundheit“-Themen

Die Qualitätsfrage: Opfer von Wett­bewerb und Geldmangel?

3. Plattform Gesundheit

Die 3. Plattform Gesundheit | 26. Oktober 2010 im Langenbeck-Virchow-Haus

Es geht um gute Versorgung zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort, mit messbaren Ergebnissen und zu vertretbaren Preisen. Doch wie sieht die Realität aus? Bleibt die Qualität zwischen Ethik, Medizin und Ökonomie auf der Strecke? Wird sie zwischen Wettbewerb und Geldmangel zerrieben? Diese Fragen diskutierten die rund 150 Teilnehmer der 3. Plattform Gesundheit des IKK e.V. am 26. Oktober 2010 Langenbeck-Virchow-Haus unter der Überschrift „Die Qualitätsfrage – Opfer von Wettbewerb und Geldmangel?“.

Der entscheidende Aspekt dieses Themas, so war man sich in der Diskussion rasch einig, sei Transparenz. Diese sei aber nicht an allen Stellen gegeben. Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., brachte es auf den Punkt: „Mehr Wissen um die Qualität der Leistung sorgt für mehr Wettbewerb und mehr Wirtschaftlichkeit.“ Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, forderte „mehr Transparenz über die Qualität als Grundlage für eine zukunftszugewandte Bezahlung von Leistungen“. „Qualität und Wettbewerb müssen nicht im Widerspruch stehen“, so das Resümee der Politikerin.

Referenten und Podiumsgäste

Thomas Bublitz
Hauptgeschäftsführer Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.

Dr. Dr. Heinz Theo Giesen
Geschäftsbereichsleiter Verträge, Vereinigte IKKDr.

Rainer Hess
Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses

Prof. Dr. Thomas Mansky
Leiter des Fachgebietes Struktur­ent­wick­lung und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen an der TU Berlin

Dr. Axel Munte
Vorstandsvorsitzender der KV Bayern

Dr. Willy Oggier
Gesundheitsökonom, Küsnacht/Schweiz

Wolf-Dietrich Trenner
Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss, Mitglied der Bundes­arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe

Annette Widmann-Mauz
Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit

Rolf Stuppardt
(Moderator)

Leitfragen der Veranstaltung

  • Was ist und was erwarten wir von Qualität?
  • Vereinbarkeit von Qualität und Wettbewerb
  • Qualitätssicherungsinstrumente und ihre Wirkung
  • Einführung finanzierbarer Innovationen zur Qualitätssteigerung
  • Wird gute Qualität auch gut bezahlt?

Standpunkt

Worten werden ­Taten folgen

von Dr. med. Axel Munte

„Schlechte Qualität muss früher oder später vom Netz“, so Jens Spahn am 15.3.2018 als neuer Gesundheitsminister in Berlin. Fürwahr, das trifft auch eine Kernforderung vergangener IKK-Veranstaltungen und orientiert sich am Patientenwohl. Die Voraussetzungen dafür zu schaffen bedarf vieler Veränderungen, wovon hier vier wesentliche Punkte angesprochen werden sollen.

Die elektronische (Patienten-)Akte – eine unverzichtbare Quelle der Qualitäts­sicherung

Noch fehlt die elektronische Patientenakte mit stan­dar­disierten Dokumentationsinhalten z.B. für die Erst-Anamnese, fortlaufenden Ergänzungen weiterer Erkrankungen, Untersuchungs- sowie Operations­befunden und Medikationen. Das wären oft lebensrettende Informationen. Der Aufwand wäre gering, wie die elektronische, standardisierte Dokumentation des in Bayern 2003 eingeführten Colon-Screenings zeigte. Die Aus­weitung auf ganz Deutschland schaffte gesicherte Zahlen und Beweise für den Erfolg dieser Maßnahme. Auf die gleiche Weise wurde das hoch ­qualifizierte Mammo­grafie-Screening 2004 erst über die KV ­Bayerns, dann landesweit eingeführt, mit besten Ergebnissen und Daten für die Versorgungs­forschung. 

Indikationen IT-gestützt sichern – mehr Qualität, geringere Kosten 

Und heute? Wo bleiben die IT-Projekte, die sich bei vielen diagnostischen Maßnahmen wie MRT oder PET CT/MRT oder bei chirurgischen Eingriffen und Chemotherapien anbieten würden? Nur mit einer verbindlichen standardisierten IT-Dokumentation generiert man Daten, die notwendige oder sinnlose Maßnahmen erkennen würden, wie z.B. die Explosion von MRT-Untersuchungen. 

Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) – der sichere Qualitäts­sprung 

Unzählige Gesetze zeigen die Komplexität des Gesundheits­wesens und wer die Weichen stellen muss – der Gesundheitsminister! Er bedient sich der Hilfe des untergesetzlichen Normengebers, des Gemein­samen Bundesausschusses (G-BA). Die ASV (§ 116b SGB V), in Kraft getreten zum 1.1.2012, ist ein Sprung zu mehr Transparenz und Qualität in der Medizin in Deutschland: Ein vom G-BA definiertes Team von Spezialisten versorgt schwerkranke Patienten ganzheitlich. Der Patient steht im Mittel­punkt. Die Dokumentation erfolgt transparent für alle Teammitglieder – hoffnungsvoll bald elektronisch. Bei Tumorpatienten sprengt das Team endlich die Grenze zwischen ambulant und stationär. Bei anderen Indikationen, z.B. Tbc, erfolgt sie oft freiwillig. Im Gegensatz zu regional hervorragenden Qualitäts­verträgen, z.B. nach § 140 SGB V, können alle im G-BA beschlossenen Indikationen kollektiv in ganz Deutschland umgesetzt werden, immer inter­diszi­plinär und meist sektorenübergreifend.

Mut zum „Qualitätsparagraf“ (§ 136 Abs.4) – zu Unrecht noch im Dornröschenschlaf 

Hinter diesem Paragrafen verbirgt sich die „qualitäts­orientierte Vergütung – Pay for Performance (P4P)“. Er wird von den KVen ignoriert, was der Gesetzgeber toleriert. Bis 2010 gab es in Bayern viele P4P-Programme, bei der es Vergütungsunterschiede bei Qualitätsmängeln gab. So wurde beim Programm „Sono-Baby“ die Sonografie nur voll vergütet, wenn drei Qualitätskriterien wie Gerätequalität, Geräteprüfung und Fachwissensprüfung bestanden wurden. 

Hier endet ein kurzer Blick in Forderungen für einen Qualitäts­sprung. Minister Jens Spahn wäre in der Lage, einiges davon auch gegen viele Widerstände durchzusetzen.

Dr. Axel Munte ist seit 2011 Partner der LIBERTAMED GmbH sowie Vorstand des Bundes­verbands ambulante spezialfachärztliche Ver­sorgung e.V. Zuvor war er neben seiner 30-jährigen Tätigkeit als Gastroenterologe u.a. als Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns tätig. Er ist Träger des Deutschen Qualitätspreises Gesundheit und wurde für sein Engagement von der Bayerischen Staatsregierung geehrt, u.a. für seine Initiative zur Einführung des „Qualitätsparagrafen“ 136 Abs. 4 im SGB V.

Forderungen des IKK e.V.

Qualität

In der letzten Legislaturperiode wurde dem Qualitätsgedanken mehr Raum in der Versorgung gegeben. Viele der sinnvollen Ideen, die hinter den Regelungen standen, wurden allerdings zugunsten von Ärzten und Krankenhäusern oder durch halbherzige Qualitätsanforderungen entwertet. Die unternommenen Anstrengungen, Qualitätsaspekten mehr Bedeutung zu geben, sind daher nicht als abgeschlossen zu betrachten und bedürfen weiterer Bemühungen der neuen Bundesregierung. 

Wettbewerb

Die Innungskrankenkassen bekennen sich zum Wettbewerb. Wettbewerb ist aber kein Selbstzweck. Er muss den Versicherten und Patienten zugutekommen, indem die Versorgungsqualität in den Vordergrund rückt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kassen Handlungsspielräume hinsichtlich der Qualität der Leistungen, des Services und der Preise erhalten.

Suche Nutzen – Biete Priorität. Wie kommt Neues ins System?