Die Innungskrankenkassen im geteilten Deutschland
Nach dem Zweiten Weltkrieg standen auch die Innungskrankenkassen vor einem Neubeginn. Dieser sah je nach Besatzungszone verschieden aus, da die Regierungsgewalt zunächst in den Händen der alliierten Besatzungsmächte lag und wichtige politische Entscheidungen, auch im Bereich Sozialpolitik, von ihnen getroffen wurden.
In der sowjetischen Besatzungszone, aus der 1949 die DDR hervorging, wurde die Tradition der Innungskrankenkassen nicht weitergeführt. Schon 1947 wurde die Einheitsversicherung eingeführt, welche alle anderen Formen der Sozialversicherung ersetzte. Für das Handwerk, das ohnehin stark von tief greifenden sozialistischen Reformen betroffen war, bedeutete dies einen weiteren Identitätsverlust.
In den drei Westzonen wurde die soziale Marktwirtschaft eingeführt, in der gerade die Krankenversicherung zu einer der tragenden Säulen bestimmt wurde. Wie diese allerdings ausgestaltet werden sollte, war zunächst höchst umstritten. Schließlich entschied man sich aber für das Modell der gegliederten Sozialversicherung. Das so genannte Selbstverwaltungsgesetz wurde 1951 verabschiedet. Es war ein entscheidender Schritt für die Krankenversicherungen: Es ersetzte das Staats- durch das Selbstverwaltungsprinzip und regelte damit die in Grundsätzen bis heute gültige Struktur des GKV-Systems.
In den folgenden zwei Jahrzehnten verzeichnete die Bundesrepublik ein starkes wirtschaftliches Wachstum, was es ermöglichte, die sozialen Leistungen – insbesondere die der gesetzlichen Krankenversicherung – erheblich zu erweitern. Dabei waren es gerade die Innungskrankenkassen, die neue Ansätze wie Prävention und Prophylaxe in ihren Leistungskatalog aufnahmen und damit einen hohen Innovationsgeist zeigten. In der Zeit des Wirtschaftswunders blühten die Innungskrankenkassen auf und verzeichneten stetig steigende Mitgliederzahlen: 1961 wurde erstmals die Millionengrenze überschritten.
Ab Mitte der siebziger Jahre, als sich die wirtschaftliche Situation konsolidierte, zeigte sich, dass es immer schwieriger wurde, die ständige Ausdehnung des Leistungskataloges der Krankenkassen zu finanzieren. Diese Entwicklung führte im Folgenden zu einem Fokus des Gesetzgebers auf Kostendämpfungsmaßnahmen.