„Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) unterstützen selbstverständlich das Ziel, die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verringern und schwere Verläufe bei Betroffenen zu vermeiden. Anstatt, wie im Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) vorgesehen, auf eine Medikamentierung und auf flächendeckende Screening-Maßnahmen zu setzen, fördern die Innungskrankenkassen ein breites Spektrum von evidenzbasierten verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung: Von Präventionskursen und Angeboten bis zur betrieblichen Gesundheitsförderung, von der gezielten Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen bis zur Unterstützung der Eigenverantwortung. Dementsprechend wenden die Innungskrankenkassen für Kurse und Maßnahmen, beispielsweise in den Handlungsfeldern Ernährung und Bewegung, oder für Boni zur Unterstützung gesundheitsbewussten Verhaltens überdurchschnittlich finanzielle Mittel auf (vgl Zahlen, Daten, Fakten-Broschüre des IKK e.V. 2024, S. 34/35). Mit dem GHG wird dieses Engagement in Frage gestellt.
Und warum investieren wir so viel?
Weil Prävention nachweislich wirkt. Doch der mit dem GHG vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingeschlagene Weg ist ein fataler Irrweg! Damit verpasst das BMG die Primärprävention im Rahmen von ‚Health in all Policies‘ auf neue und zielführende Beine zu stellen und holt noch mehr gesunde Menschen in die jetzt schon überfüllten Praxen. Brisant: Die nun vorgesehenen Leistungen wie Screenings oder vorbeugende Verordnung von Statinen sind wissenschaftlich nicht evidenzbasiert. Doch sollen sie nun aus Mitteln finanziert werden, die eigentlich für die wirksame Prävention vorgesehen sind! Das ist paradox – das BMG sollte dringend das Ruder herumreißen.“