IKK e.V.-Geschäftsführers Jürgen Hohnl zur Verbändeanhörung des KHAG

„Die Krankenhausreform zählt zu den ambitioniertesten Projekten der vergangenen Legislaturperiode. Sie sollte die Strukturen neu ordnen, indem sie auf Konzentration und Spezialisierung setzte und damit höhere Behandlungsqualität und mehr Patientensicherheit in den Mittelpunkt stellte. Doch dieses Ziel droht aus dem Blick zu geraten: Mit den nun vorliegenden umfassenden Ausnahmeregelungen für Länder bei Qualitäts- und Erreichbarkeitsvorgaben wird das ursprüngliche Reformanliegen verwässert.

Die Innungskrankenkassen sind überzeugt, dass Ausnahmen nur dort zulässig sein dürfen, wo sie zur Sicherung einer bedarfsnotwendigen Versorgung in unterversorgten Regionen zwingend erforderlich sind – und selbst dann nur befristet. Darüber hinaus müssen bundesweit einheitliche, verbindliche Standards für die Zuweisung von Leistungsgruppen gelten. Transparenz, Nachprüfbarkeit und eine strenge Zweckbindung der Ausnahmeregelungen sind unverzichtbar, um Missbrauch zu vermeiden.

Der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) muss an zentraler Stelle nachgebessert werden. Qualität und Patientensicherheit dürfen nicht einer föderalen Interessenpolitik geopfert werden, sondern müssen oberste Priorität des KHAG bleiben. Nur so kann die Reform mehr Transparenz, bessere Strukturen und echte Versorgungssicherheit schaffen.“

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für 5,1 Mio. Versicherte.