„Wir begrüßen den Vorschlag, die Ausnahmetatbestände zeitweise auszusetzen und die Ausgaben strikt an die prognostizierten Einnahmen des Gesundheitsfonds zu koppeln. Das würde den Vertragsparteien auf Leistungserbringer- und Kassenseite klare Leitplanken geben. Wenn jetzt zu lesen ist, dass damit die Axt an die Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Praxen gelegt wird, ist das Panikmache.
Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befinden sich in einer prekären Lage zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, also der Versicherten und Arbeitgeber. Einnahmen und Ausgaben laufen seit Jahren auseinander. Von Seiten der Politik soll eine Kommission, die aber noch immer nicht eingerichtet ist, bis 2027 Reformvorschläge erarbeiten.
Eine Schärfung des im § 71 SGB V angelegten Gebots der Beitragssatzstabilität und ein zumindest temporäres Aussetzen von den vielen Ausnahmetatbeständen, die sich im Laufe der prosperierenden Jahre angesammelt haben, wie es der GKV-Spitzenverband vorschlägt, wäre ein wichtiger Schritt, dem aber andere folgen müssten. Denn die strukturell defizitäre Finanzierung der GKV lässt sich damit nicht dauerhaft beheben. Wir brauchen weitere, langfristige Maßnahmen – insbesondere eine Stärkung der Steuerfinanzierung für versicherungsfremde Leistungen – um die Finanzbasis der gesetzlichen Krankenversicherung zukunftssicher aufzustellen.“