„Das Bundesgesundheitsministerium zeigt sich unbeirrt und bewegt sich mit dem Kabinettsentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) weiterhin auf schmalem Grat. Denn gleich dreifach droht das Risiko der Verfassungs- bzw. Rechtswidrigkeit: von Seiten der Länder wegen der aus ihrer Sicht bestehenden Zustimmungspflicht, seitens der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wegen Zweifeln an der Finanzierung des Transformationsfonds über die Beitragsmittel und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) äußert gar EU-rechtliche Bedenken. Insbesondere die Länder können – wie schon beim Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) exerziert – über den Vermittlungsausschuss das Gesetzgebungsverfahren noch gehörig in die Länge ziehen. Dabei sind sich eigentlich alle Beteiligten einig: Es bedarf einer umfassenden Strukturreform der Krankenhaussektors, um eine qualitätsorientierte, nachhaltige medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.“
Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., im Vorfeld der Kabinettssitzung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG):
Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren 5,1 Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.