Jürgen Hohnl zum geplanten Kabinettsbeschlusses zum Krankenhausreformanpassungsgesetz

„Die Krankenhausreform war als grundlegender Strukturwandel angelegt – mit Konzentration, Spezialisierung und klaren Qualitätsvorgaben für mehr Patientensicherheit und eine nachhaltige Versorgung. Doch mit dem vorliegenden Kabinettsentwurf droht dieses Ziel auf der Strecke zu bleiben. Immer neue Ausnahmeregelungen für Länder schwächen die bundesweit verbindlichen Standards und konservieren überholte Strukturen zulasten einer Qualitätsorientierung und Transparenz.

Statt immer neue Milliardenbeträge pauschal über alle Kliniken auszuschütten, braucht es eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung, die sich an Versorgungsqualität und nachprüfbaren Ergebnissen ausrichtet. Ausnahmen dürfen nur dort gelten, wo sie die Grundversorgung in unterversorgten Regionen sichern – und auch dann nur befristet und strikt zweckgebunden.

Entscheidend ist, dass die Reform nicht auf Kosten der Beitragszahlenden verwässert wird, sondern Versorgungsqualität und Patientensicherheit oberste Priorität bleiben.“ Jürgen Hohnl, IKK e.V.-Geschäftsführer

Zur Stellungnahme des IKK e.V.

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für 5,1 Mio. Versicherte.