Statement des IKK e.V.-Geschäftsführers Jürgen Hohnl anlässlich der Anhörung des BEEP im Gesundheitsausschuss

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) die bereits in der letzten Legislatur begonnene Diskussion über eine Stärkung der Pflegekompetenz wieder aufgegriffen hat. Denn der demografische Wandel sowie der sich zuspitzende Fachkräftemangel stellen alle Beteiligten in der Pflege vor immer größere Herausforderungen. Jetzt ist der Zeitpunkt, mutige und umsetzbare Reformen auf den Weg zu bringen, die die Pflegeberufe stärken und die Versorgung verbessern und nachhaltig sichern.

Jedoch fordern die Innungskrankenkassen, dass die angekündigten Maßnahmen mit klaren Zuständigkeiten und praxistauglichen Strukturen hinterlegt werden. So dürfen etwa Maßnahmen wie die Stärkung innovativer Wohnformen und die erweiterten Mitwirkungsrechte der Kommunen nicht in neuen Abgrenzungsfragen oder bürokratischen Hemmnissen enden. Gute Ansätze verlieren ihre Wirkung, wenn sie in unklaren Regelungen steckenbleiben – hier braucht es politische Klarheit und Gestaltungskraft.

Nach dem nun vorliegenden Gesetzentwurf sollen Kommunen künftig mehr Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der pflegerischen Versorgung vor Ort erhalten (Stichwort kommunale Pflegestrukturplanung). Die Innungskrankenkassen kritisieren, dass wieder einmal der Selbstverwaltung, hier den Pflegekassen, Aufgaben übertragen werden, aber kein Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird. Das muss korrigiert werden. Im Übrigen ist der im Koalitionsvertrag unter dem Stichwort „Veranlassungskonnexität“ verankerte Grundsatz zu beachten: „Wer bestellt bezahlt“.

Die Stärkung der pflegenden An- und Zugehörigen – als wichtige Säule der Versorgung – durch den Ausbau niedrigschwelliger Entlastungsangebote wird von den Innungskrankenkassen besonders unterstützt. Auch die Stärkung der Pflegestrukturen sowie niedrigschwelliger Angebote und innovativer Versorgungsformen im Quartier sind für die Innungskrankenkassen bedeutende Faktoren, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Vor diesem Hintergrund befürworten die Innungskrankenkassen ausdrücklich das gesetzgeberische Ziel, die Prävention im Rahmen des SGB XI zu stärken. Die individuellen Präventionsangebote der Krankenkassen sollten dabei jedoch Berücksichtigung finden. Im Weiteren ist darauf zu achten, dass die Abgrenzung zur Prävention im Bereich des SGB V eindeutig und trennungsscharf gestaltet wird.

Der Gesetzentwurf enthält eine Fülle von fachfremden Regelungen, die u. a. die Prüffristen zur sogenannten Manipulationsbremse im Risikostrukturausgleich (RSA) betreffen. Die RSA-Prüfungen sind eine wichtige Grundlage für Transparenz und zur Sicherung von gleichen Wettbewerbsbedingungen. Der RSA ist das Fundament eines fairen Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seine heutige Ausgestaltung führt jedoch zu deutlichen Fehlsteuerungen – gesunde Versicherte werden überdeckt, chronisch Kranke dagegen benachteiligt. Wir fordern, diese Schieflage zu korrigieren, anstatt sie mit neuen Regelungen weiter zu verfestigen. Nur ein treffsicherer RSA gewährleistet echte Chancengleichheit im Wettbewerb und stabile Finanzierungsgrundlagen für die Versorgung.“

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für 5,1 Mio. Versicherte.