„Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Politik offenbar endlich den Ernst der Lage erkannt hat und nun mit den Änderungsanträgen zum BEEP kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der Beiträge vorlegt.
Auch wenn es auf den ersten Blick verwirrend erscheint, dass auf der einen Seite im Rahmen der Krankenhausreform kurzfristige Finanzspritzen in die bestehenden Strukturen erfolgen, auf der anderen Seite jetzt aber die sogenannte Meistbegünstigungsklausel, die den Kliniken allein im kommenden Jahr 1,7 Milliarden Euro an Zusatzeinnahmen gebracht hätte, gestrichen werden soll: Die Begrenzung des Anstiegs der Krankenhauszahlungen auf den tatsächlichen, rechnerischen Kostenanstieg ist richtig und überfällig.
Ein wirksames Ausgabenmoratorium muss jedoch auch den ambulanten Bereich einbeziehen – weitere Entbudgetierungen dürfen nicht erfolgen, und der in § 71 SGB V verankerte Grundsatz der Beitragssatzstabilität muss wieder geschärft werden. Der GKV-Spitzenverband hat hierzu einen Vorschlag eingebracht. Parallel dazu ist im Pharmabereich das Preismoratorium fortzuentwickeln und das AMNOG so anzupassen, dass dauerhaft faire Preise gewährleistet werden.
Ob die vorgelegten Maßnahmen ausreichen, um 2026 die Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen in Einklang zu bringen, wie von der Bundesregierung beabsichtigt, wird der Schätzerkreis bewerten müssen. Dabei darf es keine Schönfärberei geben. Denn die Krankenkassen leiden immer noch an den Fehlschätzungen der vergangenen Jahre und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve aufzufüllen.
Wir brauchen tiefgreifende strukturelle Reformen, um den dauerhaft gefährlichen Trend zu bremsen, dass die Ausgaben schneller wachsen als die Einnahmen. Nur so kann das Gesundheitswesen langfristig stabilisiert werden.“