Statement Jürgen Hohnl, IKK e.V.-Geschäftsführer, anlässlich der Anhörung zum fachfremden Änderungspaket BEEP im Gesundheitsausschuss

„Die kurzfristig als Änderungen zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) vorgeschlagene Regelungen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD (Umsetzung von Maßnahmen für stabile GKV-Beiträge im Jahr 2026) begrüßen wir grundsätzlich; sie sind aber nicht ausreichend, um die finanzielle Situation der Krankenkassen zu stabilisieren. Außerdem besteht in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf: Zum einen ist fraglich, ob das vom Schätzerkreis bereits eingeplante Einsparvolumen im Krankenhausbereich tatsächlich erreicht werden kann. Zum anderen geht es um eine faire Verteilung der Belastungen durch die geplante Dämpfung der Verwaltungskosten zwischen den Krankenkassen sowie um die notwendige Ergänzung der Ausnahmeregelungen über die Aufwendungen für Datentransparenz hinaus. Grundsätzlich fehlen weitere kurzfristig wirksame Maßnahmen – etwa mit Blick auf den Arzneimittelbereich oder ein befristetes Ausgabenmoratorium für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Um die geplanten Einsparungen im Krankenhausbereich zu erzielen, muss die vorgesehene Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel um eine Streichung der automatischen Tarif-Refinanzierung ergänzt werden.  Außerdem besteht in Bezug auf die vorgesehene Verwaltungskostenreduzierung in der GKV ein Konkretisierungsbedarf im Hinblick auf die Umsetzung, und es müssen weitere Ausnahmetatbestände aufgenommen werden. So ist eine Begrenzung der sächlichen Verwaltungskosten der Krankenkassen auf Basis absoluter Werte vorzunehmen – nicht je Versicherten. Denn wer durch externe Faktoren wie steigende Leistungsausgaben Versicherte verliert, würde gleich doppelt bestraft: Die Verwaltungskosten je Versicherten würden rechnerisch steigen, obwohl sie absolut betrachtet konstant bleiben. Denn Strukturen in den Kassen wirken langfristiger und können nicht parallel zur Versichertenentwicklung angepasst werden. Erfahrungen aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zeigen, dass die Ausrichtung an absoluten Zahlen praktikabel und verwaltungstechnisch effizient ist – sowohl für die Krankenkassen selbst als auch für die Aufsichtsbehörden.

Außerdem sind die vorgesehenen Ausnahmetatbestände in § 4 Absatz 5 SGB V zu kurz gegriffen – sie gefährden im Kern die Digitalisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Aufwendungen für die Umsetzung der KRITIS-Verordnung, für Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten nach § 197a, für das Onlinezugangsgesetz, für die Online-Sozialwahlen sowie für Investitionen in Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und IT- beziehungsweise Cybersicherheit müssen bei der Berechnung des Ausgabenanstiegs ausdrücklich unberücksichtigt bleiben. Diese Bereiche leisten einen zentralen Beitrag zur Sicherung und Modernisierung der Versorgung und dürfen nicht durch eine starre Verwaltungskostenbegrenzung ausgebremst werden. Wer hier spart, gefährdet die Zukunftsfähigkeit des gesamten Systems.

Nicht zuletzt gilt: Wenn die Politik die Verwaltungsausgaben der GKV tatsächlich nachhaltig senken will, sollte sie dort ansetzen, wo Bürokratie durch einfache digitale Lösungen substituiert werden kann. Ein Beispiel ist die nach wie vor verpflichtende postalische Information über Beitragssatzänderungen gemäß § 175 SGB V. Die elektronische Kommunikation mit den Versicherten – etwa per E-Mail – wäre unkompliziert, rechtssicher und würde jährlich Millionenbeträge einsparen, ohne die Versicherten zu belasten. Der IKK e.V. plädiert daher dafür, bei künftigen Regelungen die Themen Praktikabilität, Digitalisierung und Fairness stärker zu berücksichtigen, um zielgerichtete und zukunftsfähige Steuerungseffekte zu erreichen.“

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für 5,1 Mio. Versicherte.

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