„Die soziale Selbstverwaltung erweist sich als wehrhaft: Es ist notwendig und folgerichtig, den vom Bundessozialgericht aufgestellten Grundsatz, wonach Beitragsmittel den Bereich der Sozialversicherung nicht verlassen dürfen, verfassungsrechtlich klären zu lassen. Aus der Entscheidung des Parlamentarischen Rates im Grundgesetz, die Sozialversicherung in einen Bereich der unmittelbaren Selbstverwaltung zu verlagern, ergibt sich zwangsläufig, dass auch die Finanzierung der Aufgaben klar getrennt bleibt und die Finanzautonomie gewahrt wird. Hiergegen wurde in der Vergangenheit mehrfach verstoßen, und zwar sowohl in der GKV als auch in der Sozialen Pflegeversicherung oder der Rentenversicherung.
Angesichts der extrem schwierigen finanziellen Lage der Krankenkassen und den stark steigenden Beitragssätzen ist es an der Zeit, die finanziellen Verantwortlichkeiten richtigstellen zu lassen, damit nicht weiter gesamtgesellschaftliche Aufgaben den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, also alleine den Arbeitgebern und Versicherten, aufgebürdet werden.“


