sechs Hände im Kreis auf einem Tisch, die kleine Holzfiguren halten

Versicherungsfremde Leistungen

Die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Versicherte und Arbeitgeber – übernehmen seit Jahren immer mehr gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Das führt dazu, dass sie finanziell stärker belastet werden, was zu steigenden Beiträgen führt. 2023 betrugen die Ausgaben der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen rund 59,8 Milliarden Euro. Im Gegenzug erhielten sie aber nur etwa 16,6 Milliarden Euro als Ausgleich aus Steuermitteln.
Versicherungsfremde Leistungen sind Ausgaben der GKV, die nicht direkt der Behandlung oder Heilung von Krankheiten dienen. Sie werden aus verschiedenen Gründen, aus familienpolitischen oder gesamtgesellschaftlichen Interessen, erbracht. Sie werden pauschal mit einem Bundeszuschuss von jährlich 14,5 Milliarden Euro abgegolten. Dieser Betrag ist seit 2017 konstant und wurde nur in den Corona-Jahren (2020 – 2023) angehoben.
Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien eine Veranlassungskonnexität festgeschrieben. Das bedeutet: Wer eine Leistung beauftragt, soll auch dafür zahlen. Die Innungskrankenkassen fordern dieses Prinzip auch für die GKV: Versicherungsfremde Leistungen müssen über Steuern finanziert werden und nicht über die Beitragsgelder bzw. den Gesundheitsfonds!

Stand: Juni 2025

Im Durchschnitt kosten versicherungsfremde Leistungen den GKV-Beitragszahlenden 740 € im Jahr. Dies entspricht 2,54 Beitragssatzpunkte bei einem durchschnittlichen Beitragssatz von 16,3 %.

Quelle: Expertise „Identifikation versicherungsfremder Leistungen und Quantifizierung der damit verbundenen Ausgabenanteile am GKV-Beitragssatz“, WIG2 im Auftrag der IKK gesund plus, 2024

 

Für die Innungskrankenkassen sind Prävention und Gesundheitsförderung von großer Bedeutung. Sie bieten ihren Versicherten vielfältige, qualitätsgesicherte Programme an, um die Gesundheit nachhaltig zu stärken und die Lebensqualität zu verbessern. Mit durchschnittlich 9,61 € pro Versicherten förderten sie 2024 gesundheitsbewusstes Verhalten. Zum Vergleich: Insgesamt hat die gesetzliche Krankenversicherung für die Bereiche Gesundheitsförderung und Prävention im selben Jahr durchschnittlich 9,21 € pro Versicherten ausgegeben.

Quelle: IKK e.V. Broschüre Zahlen, Daten, Fakten 2025

Die Krankenkassen kommen für das Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes auf. Damit tragen sie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. 2023 zahlte die GKV 468,3 Mio. € für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Innungskrankenkassen gaben 39,9 Mio. € für diese Leistung aus.

Quelle: KV-45

Finanzielle Investitionen in Krankenhäusern sind Aufgabe der Bundesländer. Seit Jahren kommen sie dieser Verpflichtung nicht ausreichend nach. Daher finanzieren Krankenhäuser den notwendigen Bedarf aus den Betriebskosten, die von der GKV getragen werden. Allein 2023 betrugen die Kosten 3,8 Mrd. €. Würden die Bundesländer ihrer finanziellen Verantwortung nachkommen, könnte der durchschnittliche Zusatzbeitrag (2,5 %) um 0,11 Beitragssatzpunkte gesenkt werden.

Quelle: eigene Berechnungen IKK e.V. Zahlen, Daten, Fakten-Broschüre 2025

Bei der Versorgung der Bürgergeldbeziehenden übernimmt die GKV mit ihrem Know How gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Damit spart sie den staatlichen Behörden Zeit und Geld. Trotzdem wird ihr der Aufwand (ca. 10 Mrd. € jährlich) nicht erstattet. Wenn der Bund sich, wie zugesagt, an den Kosten beteiligen würde, könnten die Beitragszahlenden entlastet werden. Hier liegt das Einsparpotential beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2,5 %) bei 0,48 Beitragssatzpunkten.

Quelle: eigene Berechnungen IKK e.V. Zahlen, Daten, Fakten-Broschüre 2025

Die heute vom Ausgabenvolumen mit 33 Mrd. € größte versicherungsfremde Leistung ist die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen. Sie ist das Wesensmerkmal der gesetzlichen Krankenversicherung und steht nicht zur Disposition.

Quelle: Expertise „Identifikation versicherungsfremder Leistungen und Quantifizierung der damit verbundenen Ausgabenanteile am GKV-Beitragssatz“, WIG2 im Auftrag der IKK gesund plus, 2024

 

Die GKV finanziert mit 1,3 Mrd. € pro Jahr die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Telematikinfrastruktur, die elektronische Gesundheitskarte sowie die elektronische Patientenakte. Damit übernimmt sie 93 % der Finanzierungslast. Die übrigen 7 % werden von der privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen. Mitentscheiden darf die GKV allerdings nicht. Das Bundesministerium für Gesundheit ist mit 51 % Haupteigner der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik).

Quelle: Expertise „Identifikation versicherungsfremder Leistungen und Quantifizierung der damit verbundenen Ausgabenanteile am GKV-Beitragssatz“, WIG2 im Auftrag der IKK gesund plus, 2024

 

2023 zahlten die Krankenversicherungen 661 Mio. € Mutterschaftsgeld, Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld und Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit aus Mutterschaftsgeld.

Quelle: KV-45