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Editorial 1-2026

Hans Peter Wollseifer und Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzende IKK e.V.

Portraitfotos Hans Peter Wollseifer und Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzende des IKK e.V.

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit der Anhörung zum Gesetzesentwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) am 22. Juni geht die Reform zur Stabilisierung der GKV-Finanzen auf die letzten Meter.

Mit dem Ziel einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik sowie einer gerechten Belastung aller Beteiligten im Gesundheitssystem setzte die Politik grundsätzlich am richtigen Hebel an. Die von der FinanzKommission Gesundheit (FKG) erarbeiteten Maßnahmen gingen in die richtige Richtung. Doch mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist das Ziel der Belastungsgerechtigkeit nicht mehr zu erreichen. Besonders die Verschiebung der Belastungsanteile weg vom Bund ist nicht akzeptabel. Sahen die Empfehlungen der FKG für den Bund noch einen Beitrag in Höhe von 29,6 Prozent an den Einsparungen vor, wurde dieser mit dem Kabinettsentwurf nicht nur reduziert, sondern im Gegenteil in ein Plus für den Bund verkehrt. So soll nun der Bundeszuschuss, mit dem z. B. die familienpolitischen Leistungen finanziert werden, um 2 Milliarden gekürzt werden. Die von der FKG empfohlene Beteiligung an den Kosten der Versorgung der Bürgergeldbeziehenden schrumpft dagegen 2027 mit lediglich 250 Millionen Euro auf eine „homöopathische“ Größe. Eine inakzeptable Kehrtwendung. Hier wird der Bundeshaushalt zu Lasten der Solidargemeinschaft, also der Versicherten und Arbeitgeber, saniert.

Aber nicht nur hier fällt das BStabG gegen die Empfehlungen der FinanzKommission zurück. Auch in anderen Bereichen wird deutlich weniger stark eingegriffen, als es angemessen und möglich wäre. Hierzu zählen so lobbystarke Stakeholder wie die Pharmaindustrie. Und auch die Leistungserbringer machen mobil und finden auf der Ebene der Länder durchaus Unterstützung.

Doch nicht nur bei dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden Solidarität und Gerechtigkeit auf den Prüfstand gestellt. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) entziehen sich der Bund und die Bundesländer erneut ihrer finanziellen Verpflichtung. Denn auch die geplante Pflegereform belastet vor allem die Beitragszahlenden bzw. die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, die mit erheblichen Einschnitten zu rechnen haben. Ein „Sparhammer“ – nur leider zu Lasten der falschen Gruppe. Eklatant sind hier vor allem die geplanten geringeren Rentenbeiträge für Angehörige, während das Angehörigenentlastungsgesetz komplett gestrichen werden soll. Das stellt alles andere als eine finanzielle Stärkung der in der Familie zu leistenden und schon heute mehr als belastenden Pflege zu Hause dar!

Und der Beitrag des Bundes? Hier ist lediglich eine Verschiebung der Darlehensrückzahlung auf den Zeitraum 2035 bis 2039 vorgesehen. Von der schon seit langem geforderten Rückzahlung der geleisteten Corona-Hilfen ist dagegen keine Rede. Die Innungskranken fordern daher: Hier muss dringend nachgebessert werden.

Bleibt festzuhalten: Solange Bund und Länder ihre finanziellen Verpflichtungen negieren, sind sowohl das BStabG als auch das PNOG nicht dazu angetan, die finanziell brisante Situation auf gerechte Weise zu reformieren.

Die Innungskrankenkassen appellieren daher an die Politik, sich in der Sache zielführenden Reformen anzunehmen, sich dabei an Zahlen, Daten und Fakten zu orientieren und ehrlich zu den Bürgerinnen und Bürgern zu sein. Nur so kann eine qualitätsbewusste, gerechte und nachhaltige Reformierung unseres Gesundheitssystems gelingen!

Als Gesprächspartner stehen wir Ihnen dafür immer gerne zur Verfügung!

Mit bestem Gruß

Hans Peter Wollseifer und Hans-Jürgen Müller