„Man kann auf Dauer nur so viel ausgeben, wie man einnimmt.“ - Dieser Grundsatz gilt auch für die gesetzliche Krankenversicherung. Deshalb ist das Ziel der Bundesgesundheitsministerin Warken, mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz den Grundsatz einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik stärker zu verankern, dringend notwendig.
Die finanzielle Belastung der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler steigt seit Jahren. Beschäftigte und Arbeitgeber finanzieren immer höhere Ausgaben im Gesundheitswesen. Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung steigen. Dauerhaft kann das nicht funktionieren. Gute medizinische Versorgung muss für alle Menschen zugänglich und bezahlbar bleiben.
Deshalb ist es richtig den Fokus auf mehr Ausgabendisziplin und strukturelle Reformen zu richten. Der Gesetzentwurf greift jedoch an einer entscheidenden Stelle zu kurz: Die seit Jahren bestehende Unterfinanzierung der Pauschalen für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern wird weiterhin von der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten getragen, obwohl es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Unsere Klage gegen den Bund ist deshalb konsequent.
Eine echte Beitragssatzstabilisierung wird nur gelingen, wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung vollständig nachkommt. Wer Solidarität dauerhaft sichern will, muss auch Verantwortung für eine faire Finanzierung übernehmen. Denn am Ende zahlen immer die Beitragszahler die Rechnung.
