Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat in ihrem ersten Bericht einen zentralen Missstand klar benannt. Das quotenbasierte Prüfverfahren stationärer Abrechnungen verbessert die Abrechnungsqualität nicht. Weniger Kontrolle schafft keine ausreichenden Anreize für korrektes Abrechnen. Das zeigen auch die Zahlen: Im vierten Quartal 2025 waren 42,7 Prozent (43,7 % im ersten Quartal 2020) der geprüften Krankenhausabrechnungen fehlerhaft.
Die FKG hat deshalb zu Recht empfohlen, die Prüfquoten wieder abzuschaffen. Das unterstützen wir ausdrücklich – nicht nur wegen der erwarteten Entlastung der GKV um rund 1,4 Mrd. Euro ab 2027. Wirksame Kontrollen fördern regelkonformes Verhalten stärker als ein System, das Fehlanreize setzt und strategisches Abrechnen begünstigt.
Der Kabinettsentwurf zum GKV-BStabG greift diese Empfehlungen jedoch nur teilweise auf. Zwar sollen Prüfquoten und Schwellenwerte ab 2027 angepasst werden, die
Grundprobleme bleiben jedoch bestehen. Nicht nachvollziehbar ist etwa, warum selbst in der höchsten Prüfstufe künftig maximal 25 Prozent der Rechnungen geprüft werden dürften, obwohl zuvor mindestens 40 Prozent der Schlussrechnungen zu beanstanden waren. Weitere Prüfungen sind erst vorgesehen, wenn mehr als 60 Prozent der Krankenhausrechnungen inkorrekt sind.
Fehlerhaft Abrechnungen belasten die Beitragszahlenden unmittelbar. Um unnötige Zusatzkosten zu begrenzen, sollte die Bundesregierung die Empfehlungen der FKG deshalb vollständig umsetzen und die Prüfquoten abschaffen.
