Kurz gesagt

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zur 2./3. Lesung des ALBVVG im Bundestag

„Die Innungskrankenkassen sehen die kurzfristig eingebrachten Änderungsanträge zum ALBVVG kritisch. Schon wieder werden den Apotheken Geschenke gemacht, die nicht nachvollziehbar sind. Zum einen gilt dies für die Einschränkungen der Retaxierungen. Hier-durch werden die Grundlagen für die Rabattverträge der Kassen geschwächt. Darüber hinaus ist die ‚Befreiung‘ der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht unverständlich. Die Präqualifizierung ist keine unangemessene bürokratische Last, sondern sichert die Qualitätsstandards in der Hilfsmittelversorgung. Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke stellen sich der unabhängigen Prüfung! Wieso die Apotheken nicht mehr?“

Statement Jürgen Hohnl, Geschäftsführer IKK e.V., zum geplanten Apothekenstreik am 14. Juni:

„Die Apotheken versuchen derzeit das Bild zu vermitteln, sie seien am Limit: Wenn nicht gehandelt werde, führe dies zu einem eklatanten Apothekensterben in der Fläche. Angesichts der Zuschläge, die die Apotheken gerade in der Pandemie erhalten haben, ist das für mich nicht nachvollziehbar. Noch unverständlicher ist der aktuelle Forderungskatalog von der Abschaffung der Rabattverträge bis hin zu einem 50 % Aufschlag auf den Abgabepreis.

Dass die Apotheken aufgrund der bestehenden Lieferprobleme viel tun, um die Versorgung zu sichern, stimmt. Dass man nun aber zum Mittel des Streikes zulasten der Patientinnen und Patienten bzw. der Versicherten greift, ist absolut destruktiv. Die Versandapotheken wird es freuen!“

Statement Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zum Kabinettsbeschluss des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG)

„Eine zukunftsfähige, bedarfsgerechte pflegerische Versorgung bedarf einer soliden Finanzierung und einer Stärkung der häuslichen Pflege! Die Verschiebung der finanziellen Reform ins nächste Jahr wirkt nicht überzeugend. Statt Ankündigungen zu machen, wäre es angezeigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen umzusetzen: Die steuerliche Gegenfinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Rückerstattung pandemiebedingter Zusatzkosten würden zusammen über 9 Milliarden Euro für die Soziale Pflegeversicherung bringen. Damit ließe sich auch die häusliche Pflege stärken.“

Statement Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zum Modernisierungspaket der Koalition

„49 Stunden Gesprächsmarathon, um die innerkoalitionären Konflikte im Bereich Klimaschutz und Planungsrecht zu klären. Und? Nur einmal taucht das Stichwort ‚Gesundheit‘ auf - im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht! Dabei stehen im Koalitionsvertrag auch Aussagen zur Finanzierung des Gesundheitswesens, die zwischen den Koalitionspartner zu klären wären. Aber offenbar hat die Finanzierung der GKV und der SPV keine Priorität. Hier wird weiterhin auf Kante genäht und die Lösung der Probleme verschoben. Dass die Themen des Gesundheitsministers offensichtlich keine Rolle für die Koalition spielen, lässt nichts Gutes erwarten.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zu den vorgestellten Digitalisierungsvorhaben des Bundesgesundheitsministeriums

„Wir begrüßen uneingeschränkt, dass der Bundesgesundheitsminister die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit einem Digitalgesetz sowie einem Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorantreiben will. Deutschlands Digitalisierung in der Versorgung wie in der Forschung ist rückständig und wird uns noch lange Zeit im internationalen Vergleich abschlagen.

Schön wäre nur gewesen, das BMG hätte schon einen Ausblick geben können, wer für die Finanzierung zuständig ist? Auch das Bestreben der Weiterentwicklung der gematik zu einer Digitalagentur in 100%iger Trägerschaft des Bundes hinterlässt Fragen.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zur Verbändeanhörung zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

„Wie bei der Sicherung der Finanzierung der GKV legt die Regierung bei der sozialen Pflege-versicherung (SPV) keine nachhaltige Reform vor. Die im Koalitionsvertrag bereits geeinten Punkte (Steuerfinanzierung der RV-Beiträge für pflegende Angehörige; Übernahme pandemiebedingter Zusatzkosten durch den Bund u.a.) fehlen. Auch hier werden die Probleme durch Beitragssatzerhöhungen gelöst. Damit wird der Entwurf nicht den anstehenden Herausforderungen gerecht!“ 

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der Reformgespräche der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform

„Der Reformbedarf im Krankenhaussektor ist riesig. Die Vorschläge für eine gestufte Versorgung sowie eine stärkere Verzahnung mit dem ambulanten Bereich sind aus unserer Sicht erste gute Ansätze. Jedoch benötigt eine fundierte Krankenhausreform insbesondere auch eine angemessene Finanzierung! So müssen die Länder endlich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Investitionskosten nachkommen. Außerdem könnte man darüber nachdenken, dass Vorhaltekosten Teil der Daseinsvorsorge sind. Diese wären dann über Steuern zu finanzieren.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der 2./3. Lesung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes

 

„Der Kabinettsentwurf löst die drängenden Probleme im Krankenhausbereich nicht. Die Vielzahl der teils weiteichenden Änderungsanträge verdeutlicht, dass hier mit der heißen Nadel gestrickt wird. Weder bei den Vergütungs- und Strukturfragen noch in der Frage der Verbesserung der Pflege werden überzeugende Antworten gefunden.

Die große Krankenhausreform bleibt im Ankündigungsmodus, gleichzeitig werden in einzelnen Punkte wie der Finanzierung von Vorhaltekosten, der Option von Tagesbehandlungen und der Einführung der PPR 2.0 Fakten geschaffen und Weichen gestellt. Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ist ein Flickenteppich, der Probleme schafft und nicht beseitigt.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., anlässlich der Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) im Gesundheitsausschuss:

„Der Gesetzentwurf löst die drängenden Probleme im Krankenhausbereich nicht! Weder in der Frage der Personalausstattung noch bei den Vergütungs- und Strukturfragen werden überzeugende Antworten gefunden. Stündlich kommen neue Änderungsanträge hinzu, beiläufig verkündet der Bundesgesundheitsminister das Ende des Fallpauschalensystems: Keine guten Voraussetzungen für eine nachhaltige Reform der stationären Versorgung.

Nach wie vor sind die Fristen für die Budgetverhandlungen zu kurz. Umsetzungsprobleme und drohende Liquiditätsengpässe interessieren aber offenbar nicht. Letztlich wird nur der Druck an die Kassen weitergegeben.“

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., zum Kabinettsbeschluss des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Die Absicherung einer angemessenen Personalausstattung in der Pflege in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mit qualifizierten und vorrangig mit eigenem Personal ist mit Blick auf die Qualität der Versorgung Pflicht.  Aber die IKKn bleiben dabei: Die Einführung der PPR 2.0 (§ 137l SGB V) geht in die falsche Richtung! 1. Es wird ein enormes Maß an zusätzlicher Bürokratie geschaffen. 2. Intensivmedizin, Pädiatrie, Notaufnahme und auch der Nachtdienst werden nicht geregelt. 3. Die Mehrausgaben für die finanziell ange-schlagene GKV lassen sich nicht kalkulieren! Wieso gibt das BMG nicht die zwischen der DKG und dem GKV-SV geeinte Leistungsbeschreibung zur Entwicklung eines modernen Pflegebedarfsbemessungsinstruments (§ 137k SGB V) frei?

Ihre Ansprechpartnerin

Iris Kampf

M.A. / MBA Entrepreneurship

+49 30 202491-32

iris.kampf@ikkev.de

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