Potsdam, 5. Mai 2026 - Die Bundesregierung betont im Zusammenhang mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dass die finanziellen Lasten im Gesundheitswesen „auf viele Schultern verteilt“ werden müssten. Ein Blick in den Gesetzentwurf zeigt jedoch: Dieser Anspruch wird nicht eingelöst.
Zwar führt die Bundesregierung an, selbst einen Beitrag zu leisten – etwa durch die Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen in Höhe von 5,6 Milliarden Euro sowie durch eine perspektivische Erhöhung der Beitragspauschalen für Bürgergeldempfänger ab dem Jahr 2027. Gleichzeitig wird jedoch der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um 2 Milliarden Euro gekürzt.
„Das ist keine nachhaltige Finanzierung, sondern Augenwischerei“, erklärt Frank Meier. „Kleine Entlastungen an der einen Stelle werden durch massive Kürzungen an anderer Stelle zunichte gemacht. Unter dem Strich bleibt es bei einer starken Belastung der Beitragszahler.“
Besonders kritisch bleibt die unzureichende Finanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger. Die derzeitigen Pauschalen decken die tatsächlichen Ausgaben bei weitem nicht. Die daraus resultierende Finanzierungslücke wird weiterhin von der Solidargemeinschaft der GKV getragen.
Das Gesetz unterstreicht damit erneut die Notwendigkeit und Berechtigung der Klage gegen den Bund. Würde der Bund seiner Verantwortung nachkommen und die tatsächlichen Kosten vollständig übernehmen, wäre bereits ein erheblicher Beitrag zur Stabilisierung der Beitragssätze und zur Entlastung der Beitragszahler geleistet.
„Wer von fairer Lastenverteilung spricht, darf sich nicht der Verantwortung entziehen“, so Frank Meier. „Wir brauchen keine weiteren Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber, sondern eine faire und ehrliche Lastenverteilung – einschließlich eines angemessenen Beitrags des Bundes“, so der Vorstand abschließend.
