Corona-Pandemie: Die IKK Nord steht Mitgliedern und Betrieben unverändert zur Seite

Stundung von Beiträgen ist möglich

Rostock/Schwerin/Lübeck/Kiel, 16. November 2020 - Bund und Länder haben zur Eindämmung der Corona-Pandemie einen Teil-Lockdown beschlossen. Betriebe bestimmter Wirtschaftsbereiche, z. B. in der Gastronomie oder im Freizeit- und  Veranstaltungsbereich mussten ab dem 02.11.2020 vorerst bis zum Monatsende schließen.

Vorstand Ralf Hermes betont: „Wie beim ersten Lockdown in diesem Jahr wird die IKK Nord wieder Maßnahmen anbieten, um die von den Corona-Regelungen betroffenen Arbeitgeber und Mitglieder bei der Zahlung der Beiträge zu unterstützen.“ Eine Maßnahme ist die Stundung von Beiträgen.

Firmen, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, sollen im Rahmen der so genannten Novemberhilfe durch den Bund große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt bekommen. Daneben existieren unverändert Hilfsprogramme durch die Bundesregierung und Landesregierungen, womit auch die Sozialversicherungsbeiträge beglichen werden sollen. Hermes verweist darauf, dass diese Hilfen vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.

Fragen zur Stundung der Beiträge beantwortet das Team der IKK Nord unter der Nummer 0385/6373 730. Ein Antragsformular steht in unserem Onlineservice unter www.ikk-nord.de/arbeitgeber-service/beitragsstundung-fuer-firmen zur Verfügung.