Großer Klärungsbedarf bei Finanzierungsplänen des Transformationsfonds

IKK classic zum KHVVG

 

Dresden, 19. März 2024 - „Die Veröffentlichung des überarbeiteten Referentenentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) war überfällig“, sagt Frank Hippler, Vorstandsvorsitzender der IKK classic. „Nachdem monatelang nur diffuse Arbeitsstände bekannt waren, gibt es nun endlich eine konkrete Diskussionsgrundlage.“ Die IKK classic stehe weiterhin hinter der Krankenhausreform. Sie sei dringend notwendig. „Die Reform muss praxistauglich sein und sich an den ursprünglichen Zielen der Regierungskommission orientieren. Wir brauchen eine echte Strukturkonzentration als Voraussetzung für spürbare Qualitätsverbesserungen.“

Die im Referentenentwurf formulierten Ziele sind aus Sicht der IKK classic nachvollziehbar. „Zu diskutieren ist, ob die skizzierten Maßnahmen geeignet sind, diese zu erreichen. Um bestmögliche Synergieeffekte für die Gesundheitsversorgung zu erzielen, muss die Krankenhausreform stärker gemeinsam mit der Notfallreform, dem Rettungsdienst und dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) gedacht werden“, so Hippler.

Die im Referentenentwurf enthaltenen Fördertatbestände für den Transformationsfonds haben aus Sicht der IKK classic durchaus das Potenzial, eine deutliche Strukturkonzentration zu schaffen. Nicht akzeptabel sei dagegen die geplante Finanzierung der Reform. „Klar ist: Transformation erfordert zunächst Investitionen. Die vorgesehene Finanzierung des angedachten Transformationsfonds lehnen wir jedoch ab. Die derzeitig geplanten Beträge aus dem Gesundheitsfonds – also die konkret von Versicherten und Arbeitgebern aufzubringenden Finanzmittel von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr – führen zu immensen Belastungen der Beitragszahler. Die Beitragssatzstabilität wird massiv gefährdet. Das ist für uns so nicht hinnehmbar“, betont der IKK classic-Chef. „Der Bund darf sich finanziell nicht aus der Verantwortung ziehen und die Belastungen der Versichertengemeinschaft der GKV aufbürden. Noch dazu vor dem Hintergrund, dass der GKV bisher kein Gestaltungs- und Mitspracherecht beim sachgerechten Einsatz der Mittel eingeräumt wird.“ Die im Referentenentwurf bereits ab dem ersten Jahr der Reform 2025 prognostizierten Minderausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fehlen eine transparente Berechnungsgrundlage und sind damit nicht nachzuvollziehen.

Trotz des bestehenden Diskussionsbedarfs über den aktuellen Referentenentwurf zum KHVVG, appelliert die IKK classic an den Bundesrat, die am 22. März anstehende Entscheidung zum Krankenhaustransparenzgesetz verantwortungsvoll zu treffen. Von ihr hänge ab, ob und wie zügig die dringend notwendige Krankenhausreform vorangetrieben werden könne. „Dieser Verantwortung sollten sich die Bundesländer bewusst sein“, so Frank Hippler. „Am Freitag wird nicht über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz entschieden, sondern über das Krankenhaustransparenzgesetz als Teil des Reformvorhabens.“ Forderungen oder noch zu führende Diskussionen zu Inhalten und Ausgestaltung des KHVVG sollten bei der Entscheidung am Freitag außen vor bleiben.