1. Lesung Pflegeneuordnungsgesetz

Anlässlich der 1. Lesung des PNOG im Bundestag kommentiert Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V.:

„Die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht vor ihrer größten Belastungsprobe: Demografischer Wandel, rund sechs Millionen pflegebedürftige Menschen, Fachkräftemangel und deutlich steigende Ausgaben führen zu wachsenden Versorgungs- und Finanzierungsproblemen. Bereits ab 2028 sind Defizite im zweistelligen Milliardenbereich zu erwarten. Eine grundlegende Reform ist daher unausweichlich. Es geht darum, dass Leistungsversprechen der SPV auch in Zukunft einzulösen, d. h. das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern und eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur zu schaffen.

Die Innungskrankenkassen begrüßen, dass das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) mit Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation, zur Entlastung durch weniger Bürokratie sowie durch Technik und Digitalisierung ansetzt. Gerade Prävention und Rehabilitation sind entscheidend, um Selbstständigkeit und Lebensqualität möglichst lange zu erhalten und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, hinauszuzögern oder abzumildern.

Kritisch bleibt jedoch die finanzielle Unausgewogenheit des Entwurfs. Während Bund und Länder ihrer Finanzverantwortung weiterhin nicht in dem erforderlichen Maß nachkommen, werden die Hauptlasten erneut Pflegebedürftigen sowie Beitragszahlenden, also Versicherten und Arbeitgebern, zugewiesen. Mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze verbunden mit den Einschränkungen der kostenfreien Familienversicherung und der Einführung eines Beitrags aus geringfügiger Beschäftigung werden die durch die weiterhin ausbleibende Steuerfinanzierung bestehenden Haushaltslöcher überdeckt. Und dennoch wird für 2027 weiterhin mit einer Unterfinanzierung von über 1 Milliarde Euro gerechnet.

Zudem ist die geplante Absenkung der Verwaltungskostenerstattung gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als ein weiterer Verschiebebahnhof nicht akzeptabel, zumal der GKV neue Aufgaben wie die Pflegebegleitung zugewiesen werden.

Deshalb fordern die Innungskrankenkassen: Der Bund muss die Rückzahlung der Corona-Hilfen in Höhe von rund 5,2 Milliarden Euro an die soziale Pflegeversicherung leisten. Das Reformpaket muss mit Blick auf eine gerechte finanzielle Belastung überarbeitet und die Finanzverantwortung von Bund und Ländern angemessen berücksichtigt werden. Nur so kann eine nachhaltige, generationengerechte und menschenwürdige Pflege gesichert werden. Aktuell bleibt nur die Hoffnung, dass die eingesetzte Pflegekommission ihre Arbeit leistet und Reformvorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der SPV vorlegt.“

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für fünf Millionen Versicherte.

Portraitfoto Iris Kampf, Leitung Kommunikation / Pressesprecherin IKK e.V.

Leitung Kommunikation / Pressesprecherin

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