„Die Innungskrankenkassen sehen die jüngsten Änderungen am Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) mit Skepsis. Zwar ist mit der Einigung der Regierungskoalition ein wichtiger Schritt hin zu mehr Planungssicherheit für Länder, Krankenhäuser und Kostenträger getan, gleichzeitig drohen zentrale Qualitätsvorgaben der Krankenhausreform weiter aufgeweicht zu werden.
Die ursprünglich recht konsequent angelegten Qualitätsvorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sind auf Drängen der Länder weiter aufgeweicht worden. So können Leistungsgruppen künftig „als Ausnahme“ über mehrere Jahre hinweg auch an Kliniken zugewiesen werden, die die eigentlich erforderlichen Qualitätskriterien nicht vollständig erfüllen. Welche Konsequenzen dies für die Versorgung haben wird, muss sich zeigen. Entscheidend wird sein, ob die Länder die dringend notwendige Qualitätsverbesserung und Fokussierung der Versorgung angehen oder mit den geschaffenen Ausnahmeregelungen den Status-quo bewahren. Als Messlatte gilt: Leistungsgruppen sind kein Selbstzweck, sondern sollen die Behandlungsqualität erhöhen und damit die Patientensicherheit stärken!
Positiv ist, dass mit dem KHAG Klarstellungen zur Pflege am Bett vorgesehen sind und pflegefremde Tätigkeiten künftig klarer aus dem Pflegebudget herausgehalten werden. Aus Sicht der Innungskrankenkassen bleibt aber problematisch, dass die Pflegekosten im Ergebnis weitgehend eins zu eins bei den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern landen. Hier hätte es stärkerer Anreize für eine effiziente Organisation von Pflege und eine bessere Aufgabenabgrenzung in den Kliniken bedurft.
Unsere zentrale Sorge bleibt daher, dass weiterhin zu viel Geld in bestehende, oftmals kleinteilige und ineffiziente Strukturen fließt, statt konsequent in eine qualitätsorientierte, sektorenübergreifende und integrierte Versorgung zu investieren. Die Innungskrankenkassen erwarten, dass die nächsten Reformschritte deutlich stärker auf Konzentration, Spezialisierung und bessere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung ausgerichtet werden – im Interesse der Versicherten und der langfristigen Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems.“


