Anhörung zur Notfallreform

Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V., erklärt zur öffentlichen Anhörung zur Notfallreform:

„Die überfällige Neustrukturierung der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes begrüßen die Innungskrankenkassen in ihrer Zielsetzung ausdrücklich. Die derzeit bestehenden Defizite bei der Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sind erheblich. Insbesondere die digitale Vernetzung von Rettungsleitstellen (112) und Akutleitstellen (116 117) ermöglicht erstmals eine bedarfsgerechte Steuerung. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer effizienteren Notfallversorgung.

Wir befürworten die flächendeckende Implementierung von Integrierten Notfallzentren (INZ) sowie die Möglichkeit zur Einrichtung von Integrierten Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ). Allerdings sollten die im Gesetzentwurf noch unterschiedlichen Vorgaben zur Ersteinschätzung in Akutleitstellen und in Integrierten Notfallzentren (INZ) angeglichen werden.

Zu bedenken geben wir außerdem, dass eine Vielzahl der geplanten Regelungen bei der Umsetzung zu einem regionalen Flickenteppich der Notfallversorgung führen kann. Dies steht der Gewährleistung einheitlicher Qualitätsstandards im Wege. Um dies zu vermeiden, wäre es erforderlich, dass die Selbstverwaltung – insbesondere durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – bundesweite und damit allgemeingültige Strukturvorgaben macht.

Angesichts der belasteten finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) lehnen die Innungskrankenkassen die vorgesehene hälftige Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen (u. a. Akutleitstelle) durch die GKV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ab, da der Sicherstellungsauftrag die Vorhaltung von aufsuchendem Dienst und einer 24/7-Erreichbarkeit bereits heute umfasst. Der Einsatz weiterer zusätzlicher Finanzmittel ist nicht zu rechtfertigen.

Essentiell ist nach unserer Auffassung schließlich, dass im Rahmen dieses Gesetzvorhabens auch das geplante Primärversorgungsgesetz und die Apothekenreform mitgedacht und die entsprechenden Regelungen – insbesondere zur digitalen Ersteinschätzung – aufeinander abgestimmt werden. Unterschiedliche Ansätze können jegliche Form der Patientensteuerung und damit Entlastung von Strukturen konterkarieren.“

Stellungnahme des IKK e.V. zum Gesetz einer Reform der Notfallversorgung

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für fünf Millionen Versicherte.

Portraitfoto Iris Kampf, Leitung Kommunikation / Pressesprecherin IKK e.V.

Leitung Kommunikation / Pressesprecherin

Iris Kampf

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